Einfache Sprache
Grundbucheinsicht in Rheinfelden: Service wird eingestellt
markdown
### Grundbucheinsichtsstelle in Rheinfelden geschlossen
Die Grundbucheinsichtsstelle in Rheinfelden ist zu.
Sie bleibt dauerhaft für immer geschlossen.
Die Stadt hat das so beschlossen.
Das Justizministerium hat zugestimmt.
Warum wurde das gemacht?
Dafür gibt es zwei Gründe:
- Fachkräftemangel.
Das heißt: Es gibt zu wenige Fachkräfte.
- Mehr Menschen wollen digitale Angebote nutzen.
### Wie bekommen Sie jetzt Grundbuchauszüge?
Sie können keinen Auszug mehr bei der Stadt holen.
Sie müssen sich anders wenden:
- Zum **Amtsgericht Grundbuchamt** in der Liebensteinstraße 2.
- Zu anderen Stellen im Landkreis Lörrach.
- Online mit dem Formular auf der Website vom Amtsgericht Emmendingen.
So können Sie vorgehen:
- Persönlich zum Amtsgericht gehen.
- Anderen Ort im Landkreis suchen.
- Im Internet den Antrag stellen.
Hier ist das Formular:
[Formular für Online-Antrag](https://www.amtsgericht-emmendingen.de)
### Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein offizielles Heft.
Dort stehen alle wichtigen Daten zu Grundstücken.
Zum Beispiel: Wer Besitzer ist.
Das Amtsgericht führt das Grundbuch.
### Warum gab es die Grundbucheinsichtsstelle?
Die Stadt Rheinfelden hat die Stelle 2015 gemacht.
Damals wurden viele Grundbuchämter in Baden-Württemberg geschlossen.
Die Stadt wollte den Bürgern helfen.
So konnte man vor Ort Grundbucheinsicht bekommen.
Jetzt ändern sich die Zeiten.
Viele Ämter machen mehr digitale Angebote.
Rheinfelden folgt damit auch anderen Städten.
### Was sagt die Stadtverwaltung?
Die Stadt bittet um Verständnis.
Die Schließung passiert wegen neuer Regeln.
Die Digitalisierung wird wichtiger.
Die Stadt will Ressourcen besser nutzen.
So bleibt der Zugang zum Grundbuch erhalten.
### Kontakt für Grundbuchfragen
**Amtsgericht Grundbuchamt**
Telefon: [Telefonnummer Amtsgericht]
E-Mail: [E-Mail Amtsgericht]
Bitte nutzen Sie die neuen Angebote.
Mehr Infos gibt es auf der Website vom Landkreis Lörrach.
---
Diese Infos kommen aus der Pressemitteilung vom 02.07.2025.