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Terminpflicht im Bürgeramt Schwäbisch Hall startet im Februar
### Terminpflicht im Bürgeramt Schwäbisch Hall
Das Bürgeramt Schwäbisch Hall bereitet sich auf die Landtagswahl 2026 vor.
Vom 1.
Februar bis zum 8.
März 2026 gibt es eine neue Regel.
**In dieser Zeit brauchen Sie einen Termin**, wenn Sie zum Bürgeramt gehen wollen.
Das soll helfen, dass alles besser und schneller läuft.
### Für wen gilt die Regel?
Wer in diesen Tagen ein Anliegen im Bürgeramt hat, braucht einen Termin.
Nur bei Wahlangelegenheiten ist es anders.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen wollen.
- Dafür brauchen Sie keinen Termin.
**Briefwahlunterlagen** sind Papiere.
Sie helfen Ihnen, Ihre Stimme per Post abzugeben.
Sie müssen also nicht ins Wahllokal gehen.
### So machen Sie einen Termin
Sie können einen Termin so vereinbaren:
- Online auf der Webseite der Stadt Schwäbisch Hall
- Telefonisch über die Nummer 115
Die Webseite finden Sie hier:
[Termin online buchen](https://www.schwaebischhall.de/rathaus-service/buergerservice/terminbuchung-buergeramt)
Telefon: **115**
### Warum gibt es diese Regel?
Die Stadt organisiert die Landtagswahl.
Es kommen viele Menschen zum Bürgeramt.
Deshalb will die Stadt:
- Die Besucher besser helfen
- Wartezeiten verkürzen
- Für mehr Ordnung sorgen
Die Stadt empfiehlt:
Machen Sie Ihren Termin früh.
Falls Sie kein Internet haben, rufen Sie die Nummer 115 an.
Dann hilft man Ihnen bei der Terminbuchung.
Diese Regel macht den Service beim Bürgeramt besser.
So funktioniert alles gut während der Wahlzeit.