Einfache Sprache
Kurzmitteilung: Jubiläen im Blatt: Stadt erklärt die Regeln
### Alters- und Ehejubiläen
Die Stadtverwaltung nennt wichtige Ehrentage.
Sie können dann in Zeitungen stehen.
Das gilt nur auf Wunsch.
### Welche Jubiläen gibt es?
Es gibt zwei Arten:
- Altersjubiläen
- Ehejubiläen
Ein Altersjubiläum ist ein Geburtstag.
Ein Ehejubiläum ist ein Hochzeitstag.
### Altersjubiläen
Altersjubiläen gibt es ab 75 Jahren.
Dann kann Ihr Geburtstag erscheinen.
Das steht im Haller Tagblatt.
Das steht auch im Teilortsblatt.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
- einmalig veröffentlichen
- jedes Jahr veröffentlichen
### Ehejubiläen
Ehejubiläen gibt es ab der goldenen Hochzeit.
Goldene Hochzeit heißt:
Sie sind 50 Jahre verheiratet.
Dann kann die Stadt berichten.
### Frist für die Meldung
Sie müssen die Meldung rechtzeitig machen.
Die Frist ist:
bis zum 10. des Vormonats.
Der Vormonat ist der Monat davor.
### Wichtig
Zu spät gemeldete Jubiläen zählen nicht.
Die Stadt nimmt sie dann nicht mehr auf.
Bitte melden Sie alles rechtzeitig.
### Kurz gesagt
Damit Ihr Jubiläum erscheint:
- Sie müssen es wünschen.
- Sie müssen die Frist einhalten.
- Die Stadt muss die Meldung bekommen.