Friedrichshafen: Rückschnitt von Bäumen und Hecken ab 1. Oktober wieder möglich

Ab 1. Oktober dürfen in Friedrichshafen wieder Bäume und Hecken stärker zurückgeschnitten werden. Regeln gelten bis 28. Februar.

Von Redaktion Friedrichshafen1 Min. Lesezeit

Ab dem 1. Oktober dürfen in Friedrichshafen Bäume, Sträucher und Hecken wieder stärker zurückgeschnitten werden. Darauf weist die Stadt in einer Medieninformation vom 28. September 2026 hin. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind entsprechende Arbeiten vom 1. März bis 30. September grundsätzlich untersagt, um Lebensräume und Brutplätze zahlreicher Tiere zu schützen. Vom 1. Oktober bis 28. Februar sind Fällungen, Rodungen und radikale Rückschnitte wieder möglich, allerdings unter Beachtung der Häfler Baumschutzsatzung.

Baumschutzsatzung gilt in bestimmten Bereichen

Die Baumschutzsatzung soll den Baumbestand der Stadt Friedrichshafen umfassend schützen und erhalten. Sie gilt grundsätzlich für Privatpersonen, Firmen und städtische Liegenschaften in bestimmten Bereichen des Stadtgebiets. Einen Übersichtsplan stellt die Stadt online unter www.friedrichshafen.de/baumschutz bereit.

Geschützt sind Laubbäume, Eiben, Mammutbäume und Kiefern ab einem Stammumfang von 100 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe. Stehen mindestens fünf Bäume als Gruppe zusammen, gilt ein Stammumfang ab 80 Zentimetern. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn ein Stämmling mindestens 50 Zentimeter Stammumfang in einem Meter Höhe misst.

Was an geschützten Bäumen erlaubt ist

Geschützte Bäume dürfen nicht gefällt, beschädigt oder in ihrer typischen Erscheinungsform verändert werden. Zulässig sind fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen, etwa Rückschnitte aus Gründen der Verkehrssicherheit, unaufschiebbare Maßnahmen bei Gefahr sowie das Belüften und Bewässern des Wurzelwerks.

Ausnahmen sind möglich, wenn von einem Baum eine Gefahr ausgeht, der Abstand zwischen Baum und Wohngebäude 2,50 Meter oder weniger beträgt oder eine baurechtlich zulässige Nutzung sonst nicht verwirklicht werden kann. Wenn ein Baum gefällt werden darf, ist in der Regel eine Ersatzpflanzung erforderlich.

Ansprechpartner

Fragen zum Baumschutz und zu Anträgen auf Befreiung beantwortet das Stadtbauamt, Abteilung Stadtgrün und Friedhöfe, per E-Mail an [email protected] sowie telefonisch unter 07541 203-4312. Für Fragen und weitere Informationen zum Gehölzschnitt ist außerdem die Abteilung Landschaftsplanung und Umwelt der Stadt Friedrichshafen per E-Mail an [email protected] erreichbar.

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