Einfache Sprache
Wieder in Deutschland trotz Abschiebung
### Mann ohne Fahrschein und mit Einreiseverbot erwischt
Am 19.
November 2025 kontrollierten Bahn-Mitarbeiter in einem Zug einen Mann.
Der Zug fuhr von Baden nach Kehl.
Der Mann aus Armenien hatte keinen gültigen Fahrschein.
Die Bahn meldete das der Bundespolizei.
Die Bundespolizei überprüfte den Mann am Bahnhof Offenburg.
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### Kontrolle und Polizei
Der Mann ist 45 Jahre alt.
Er sagte, er sei frisch nach Deutschland gekommen.
Die Polizei prüfte seine Daten.
Die Polizei fand heraus:
- Er hat ein gültiges Aufenthaltsverbot für Deutschland.
Während der Kontrolle gab es Probleme.
Der Mann wollte nicht mitmachen.
Er beleidigte sogar die Polizisten.
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### Was ist das Dublin-Verfahren?
Fünf Tage vorher wurde der Mann schon abgeschoben.
Das war am 14.
November 2025.
Er wurde mit dem Dublin-Verfahren nach Frankreich gebracht.
**Dublin-Verfahren** bedeutet:
- Die EU regelt, wer Asylanträge bearbeitet.
- So gibt es keine doppelten Anträge in verschiedenen Ländern.
Trotz Abschiebung war der Mann wieder in Deutschland.
Das ist verboten.
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### Folgen für den Mann
Die Polizei schickte den Mann zurück nach Frankreich.
Es gibt Strafanzeigen gegen ihn wegen:
- Widerstand gegen Polizisten
- Bedrohung
- Beleidigung
- Illegale Einreise trotz Verbot
- Betrug bei Leistungen
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### Warum ist das wichtig?
Solche Fälle zeigen:
- Die Regeln für Migration sind kompliziert.
- Die Länder müssen gut zusammenarbeiten.
- So können Probleme mit Reisenden besser gelöst werden.