Wieder in Deutschland trotz Abschiebung
Offenburg: Mann mit Aufenthaltsverbot wird nach Frankreich zurückgewiesen – mehrere Delikte angezeigt

Am 19. November 2025 wurde in einem Fernzug auf der Strecke von Baden nach Kehl ein Mann aus Armenien ohne gültigen Fahrschein bei einer Routinekontrolle entdeckt. Die Eisenbahnbesatzung informierte daraufhin die Bundespolizei, die den betreffenden Fahrgast am Bahnhof Offenburg überprüfte.
Feststellung der Identität und polizeiliche Maßnahmen
Während der Kontrolle gab der 45-Jährige an, erst kürzlich nach Deutschland eingereist zu sein. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab, dass gegen ihn ein gültiges Aufenthaltsverbot für Deutschland besteht. Im weiteren Verlauf der polizeilichen Maßnahmen kam es zu einem Zwischenfall: Der Mann widersetzte sich den Anweisungen der Bundespolizisten und äußerte Beleidigungen gegen die eingesetzten Beamten.
Hintergrund: Dublin-Verfahren und Abschiebung
Im Rahmen der weiteren Ermittlungen wurde bekannt, dass der gleiche Mann bereits am 14. November 2025 – also nur fünf Tage zuvor – nach dem sogenannten Dublin-Verfahren abgeschoben worden war. Dennoch hielt er sich erneut in Deutschland auf, was einen klaren Verstoß gegen das bestehende Einreise- und Aufenthaltsverbot darstellt.
Folgen und rechtliche Konsequenzen
Nach Abschluss der Maßnahmen wurde der Mann nach Frankreich zurückgewiesen. Gegen ihn wurden Anzeigen erstattet wegen:
Mit solchen Vorfällen rücken die komplexen Regelungen zur Migration und zum Grenzübertritt erneut in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden unterschiedlicher Länder bleibt ein zentraler Erfolgsfaktor im Umgang mit internationalen Reisenden.
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