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Kurzmitteilung: Falscher Pass in Kehl: Mann erwischt

Bundespolizei stoppt 26-Jährigen mit belgischen Papieren – Gericht verhängt Geldstrafe nach beschleunigtem Verfahren

Von Redaktion
Kurzmitteilung: Falscher Pass in Kehl: Mann erwischt
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

Die Bundespolizei hat an der Tram-D-Haltestelle in Kehl einen 26 Jahre alten tunesischen Staatsangehörigen kontrolliert. Nach Angaben der Behörde konnte sich der Mann am 28. April 2026 lediglich mit einem falschen belgischen Reisepass ausweisen. Weitere Ausweisdokumente, die ihn zur Einreise berechtigen, legte er nicht vor.

Im Gepäck des Mannes wurde zudem ein falscher belgischer Führerschein gefunden und sichergestellt. Die Bundespolizei stufte den Fall als einfach gelagert ein und stellte daher einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht.

Verurteilung durch das Amtsgericht

Am 29. April verurteilte das Amtsgericht den Mann. Grundlage waren den Angaben zufolge versuchte unerlaubte Einreise, Urkundenfälschung sowie das Verschaffen falscher amtlicher Ausweise. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen.

Was das beschleunigte Verfahren bedeutet

Die Bundespolizei verweist in ihrer Mitteilung auf die rechtlichen Grundlagen des beschleunigten Verfahrens nach § 417 ff. StPO. Dieses Verfahren ist demnach nur vor dem Amtsrichter oder der Amtsrichterin beziehungsweise dem Schöffengericht zulässig und wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten mit klarer Beweislage angewendet.

Nach Angaben der Bundespolizei kommt das Verfahren vorrangig gegen Beschuldigte zum Einsatz, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Es soll eine effektive Strafverfolgung sicherstellen, auch wenn keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Zustellungen von Ladungen und Strafbefehlen bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe erfolgen mussten.

Einordnung des Falls

Der Fall in Kehl folgt genau diesem Muster: einfacher Sachverhalt, klare Beweislage und eine Person ohne gesicherten Aufenthalts- oder Wohnsitzbezug in Deutschland. Für die Behörden ist das beschleunigte Verfahren in solchen Situationen ein Instrument, um zügig zu handeln.

Die Mitteilung stammt von der Bundespolizeiinspektion Offenburg und wurde über news aktuell übermittelt.

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