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Landratsamt verlängert Verbot der Wasserentnahme bis 31. Oktober 2026

Von Redaktion LK Schwarzwald-Baar-Kreis1 Min. Lesezeit

Das Landratsamt verlängert ein Verbot zur Wasserentnahme.

Das Verbot gilt für Wasser aus oberirdischen Gewässern.

Das Verbot startete am 18. Juni.

Das Landratsamt verlängert das Verbot bis zum 31. Oktober 2026.

Hintergrund sind weiterhin sehr niedrige Wasserstände im Schwarzwald-Baar-Kreis.

Warum die Wasserentnahme weiter untersagt bleibt

Die Kreisverwaltung erwartet keine schnelle Verbesserung durch Niederschläge.

Für die erste Oktoberhälfte rechnet die Kreisverwaltung nicht mit Verbesserungen.

Das teilte das Landratsamt im Zusammenhang mit der Verlängerung mit.

Deshalb bleiben Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern untersagt.

Das Verbot gilt für Zwecke der Wassernutzung.

Extrem niedrige Pegelstände im Schwarzwald-Baar-Kreis

Die Wasserstände an allen Pegeln sind derzeit extrem niedrig.

Das Landratsamt nennt den Landespegel Hammereisenbach an der Breg.

Am Stichtag 29. September wurde ein Abfluss gemessen.

Gemessen wurden 200 Liter pro Sekunde.

Das Landratsamt nennt diesen Wert den niedrigsten je gemessenen Wert.

Auch bei Regen in der zweiten Oktoberhälfte erwartet das Landratsamt keine deutliche Verbesserung.

Das Landratsamt nennt die monatelange Trockenheit als Ursache.

Die Bodenwasserspeicher seien dadurch praktisch leer.

Erst wenn die Speicher wieder aufgefüllt sind, könnten sich die Wasserstände erholen.

Wann sich die Lage voraussichtlich bessert

Grundwasser bildet sich hauptsächlich durch Herbst- und Winterniederschläge neu.

Unter normalen Bedingungen erwartet das Landratsamt eine Entspannung erst im Winter.

Die Trockensituation könne sich deshalb kurzfristig nicht deutlich verbessern.

Wer von dem Verbot betroffen ist

Das aktuelle Verbot gilt für alle Kreisbewohner.

Wo die Allgemeinverfügung zu finden ist

Die Allgemeinverfügung kann online eingesehen werden.

Die Adresse lautet www.Lrasbk.de/öffentliche-bekanntmachungen.

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