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Japankäfer-Fund bleibt Einzelfall im Landkreis Lörrach – Lockern bei Grünabfällen

Von Redaktion LK Lörrach2 Min. Lesezeit

Stand zur Ausbreitung im Landkreis Lörrach

Nach Angaben des Landratsamts gibt es im Landkreis Lörrach weiterhin keinen Hinweis.

Nach Angaben des Landratsamts gibt es im Landkreis Lörrach keinen Hinweis auf Population.

Im laufenden Jahr entdeckten Mitarbeiter ein Exemplar direkt an der Autobahn.

Das Exemplar fanden sie in einer Lockstoff-Falle.

Das Landratsamt stuft das Exemplar als Hitchhiker ein.

Das Landratsamt nennt dafür auch „Blinder Passagier“.

Funde in den angrenzenden Schweizer Kantonen Basel-Stadt wurden registriert.

Funde in den angrenzenden Schweizer Kantonen Basel-Landschaft wurden ebenfalls registriert.

Auch in Freiburg wurden Funde registriert.

Das Landratsamt erwartet mit dem Ende der Flugzeit im Herbst Änderungen.

Änderungen bei der Verbringung von Grünabfällen

Mit dem Ende der Flugzeit sollen die Regeln zur Verbringung gelockert werden.

Vom 1. Oktober bis 31. Mai dürfen Grünabfälle wieder herausgebracht werden.

Grünabfälle dürfen dann wieder aus Befalls- und Pufferzonen herausgebracht werden.

Für die Grünabfall-Annahmeplätze gelten dann wieder alte Annahmezeiten.

Die alten Annahmezeiten gelten ab 1. Oktober für Weil-Haltingen.

Die alten Annahmezeiten gelten ab 1. Oktober für Lörrach-Salzert.

Die alten Annahmezeiten gelten ab 1. Oktober für Inzlingen.

Die alten Annahmezeiten gelten auch für die üblichen Annagemengen.

Diese üblichen Annagemengen gelten laut Landratsamt ab 1. Oktober.

Häckselplätze in Grenzach-Wyhlen

In Grenzach-Wyhlen gibt es Häckselplätze für den Betrieb in eigenen Bereichen.

Diese Häckselplätze stehen an den Standorten Degussaweg.

Diese Häckselplätze stehen auch am Standort Im Rippel.

Die Häckselplätze schließen ab 1. Oktober.

Das Landratsamt plant eine erneute Eröffnung im kommenden Juni.

Das Landratsamt nennt dafür den Zeitraum Juni.

Das Landratsamt nennt dabei kein konkretes Datum.

Verbot von Oberboden bleibt bestehen

Der Transport von Erdmaterial aus dem Oberboden bleibt weiterhin verboten.

Das Verbot gilt bis 30 Zentimeter Tiefe.

Die Regel gilt aus definierten Befalls- und Pufferzonen heraus.

Das Landratsamt ordnet die Regel für das ganze Jahr an.

Das Landratsamt begründet das mit möglichen Eiern.

Das Landratsamt begründet das auch mit möglichen Engerlingen des Japankäfers.

Das Landratsamt kann Ausnahmegenehmigungen erteilen.

Der Fachbereich Landwirtschaft und Naturschutz bearbeitet diese Ausnahmegenehmigungen.

Das Landratsamt erteilt Ausnahmen nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Das Landratsamt warnt vor einer generellen Entwarnung.

Das Landratsamt warnt, dass Entwarnung zu früh ist.

Eier und Larven des Japankäfers können je nach Temperatur überwintern.

Eier und Larven des Japankäfers können je nach Witterung bis zwei Jahre überwintern.

Das Landratsamt geht deshalb von drei weiteren Jahren Maßnahmen aus.

Die Bekämpfungsmaßnahmen gelten mindestens drei Jahre seit dem letzten Käfernachweis.

Monitoring im Landkreis

Das Monitoring im Landkreis Lörrach soll im nächsten Sommer fortgesetzt werden.

Das Landratsamt nennt als nächsten Zeitraum „nächster Sommer“.

Das Landratsamt nennt dabei kein konkretes Datum.

Hintergrund zum Japankäfer

Der Japankäfer ist mit 7 bis 11 Millimetern deutlich kleiner.

Der Japankäfer ist deutlich kleiner als heimische Käfer.

Der Japankäfer ist kleiner als Mai-, Juni- und Gartenlaubkäfer.

Die erwachsenen Tiere fressen an Blättern.

Die erwachsenen Tiere fressen auch an Blüten und Früchten.

Sie fressen an Blättern von mehr als 300 Pflanzenarten.

Zu diesen Pflanzenarten gehören Zierpflanzen.

Zu diesen Pflanzenarten gehören Obstpflanzen.

Zu diesen Pflanzenarten gehören Kulturpflanzen.

Betroffen sind laut Landratsamt unter anderem Beeren.

Betroffen sind laut Landratsamt außerdem Obstbäume.

Betroffen sind laut Landratsamt auch Weinreben.

Betroffen sind laut Landratsamt auch Mais.

Betroffen sind laut Landratsamt außerdem Rosen.

Betroffen sind laut Landratsamt auch Ahorn.

Betroffen sind laut Landratsamt auch Buche.

Betroffen sind laut Landratsamt auch Eiche.

Die Larven schädigen vor allem Wiesen und Rasenflächen.

Die Larven schädigen durch Wurzelfraß.

Für Menschen und Tiere ist der Schädling nach Angaben ungefährlich.

Der Japankäfer gilt in der Europäischen Union als Quarantäneschädling.

Der Japankäfer gilt auch in der Schweiz als Quarantäneschädling.

Die Etablierung und Ausbreitung sollen mit allen rechtlich möglichen Mitteln verhindert werden.

Weitere Informationen

Der Landkreis stellt weitere Informationen unter www.loerrach-landkreis.de/japankaefer bereit.

Auf der Seite verlinkt der Landkreis auch die aktuell gültige Allgemeinverfügung.

Die Allgemeinverfügung ist zur Bekämpfung des Japankäfers.

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