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Vollsperrung der Kellerstraße (L 355) im Zeitraum 28. September bis 17. Oktober 2026

Die Kellerstraße wird ab Montag, 28. September 2026, voll gesperrt.
Die Sperrung dauert voraussichtlich drei Wochen.
Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Samstag, 17. Oktober 2026.
Das teilte die Außenstelle Horb des Kreisforstamts Freudenstadt mit.
Grund der Sperrung
Grund für die Sperrung sind Erschließungsmaßnahmen im Wald.
Grund sind auch Holzerntearbeiten im Wald.
Grund sind außerdem Verkehrssicherungsmaßnahmen im Wald.
Die Arbeiten finden im Wald oberhalb der Kellerstraße statt.
Betroffener Bereich
Die Kellerstraße liegt in Horb-Talheim.
Die Kellerstraße hat die Nummer L 355.
Betroffen ist der Abschnitt ab dem Kreisverkehr am roten Stein.
Der Abschnitt endet am Ortseingang Talheim.
Umleitung des Verkehrs
Der Verkehr wird über Altheim umgeleitet.
Der Verkehr wird außerdem über Haiterbach umgeleitet.
In Schietingen wird auf die Sperrung hingewiesen.
In Schietingen ist die Durchfahrt nach Horb gesperrt.
Die Umleitung führt ebenfalls über Haiterbach.
Hinweise für Anlieger
Die betroffenen Anlieger sollen gesondert informiert werden.
Außerdem soll eine Zufahrtsregelung getroffen werden.
Das Kreisforstamt nennt diese Maßnahmen in der Mitteilung.
Vorzeitige Freigabe
Die Straße kann nach Abschluss der Maßnahme früher freigegeben werden.
Das Kreisforstamt nennt dafür die Möglichkeit einer vorzeitigen Freigabe.
Waldarbeiten und Verkehrssicherheit
Die Arbeiten finden im Stadtwald Horb statt.
Die Arbeiten finden auch in angrenzenden Waldflächen statt.
Das Waldeigentum der Stadt Horb entlang von Straßen wird regelmäßig geprüft.
Die Prüfung soll die Verkehrssicherheit verbessern.
Dafür nennt die Mitteilung die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.
Bäume mit teilweiser oder vollständiger Trockenheit gelten als Gefahr.
Solche Bäume müssen gefällt werden.
Zusätzlich sollen in größeren Abständen Bäume entnommen werden.
Die Abstände sollen etwa fünf bis zehn Jahre betragen.
Die Entnahme soll nur erfolgen, wenn sie erforderlich ist.
Die Maßnahmen sollen die natürliche Verjüngung fördern.
Die Maßnahmen sollen außerdem die gesunde Entwicklung des Waldes unterstützen.
Die Maßnahmen sollen auch Wuchsraum für stabile Waldbestände schaffen.
Kontakt und Bitte um Beachtung
Für Rückfragen ist das Kreisforstamt Freudenstadt, Außenstelle Horb, erreichbar.
Die Telefonnummer lautet 07441 920 3202.
Das Kreisforstamt bittet um Beachtung der Sperrung.
Das Kreisforstamt bedankt sich für das Verständnis.