Vollsperrung der Kellerstraße (L 355) im Zeitraum 28. September bis 17. Oktober 2026

Die Kellerstraße (L 355) von Horb-Talheim wird ab Montag, 28. September 2026, für voraussichtlich drei Wochen voll gesperrt. Nach Angaben der Außenstelle Horb des Kreisforstamts Freudenstadt dauern die Arbeiten voraussichtlich bis Samstag, 17. Oktober 2026.
Grund für die Sperrung sind Erschließungs-, Holzernte- und Verkehrssicherungsmaßnahmen im Wald oberhalb der Straße. Betroffen ist der Abschnitt ab dem Kreisverkehr am roten Stein bis zum Ortseingang Talheim.
Der Verkehr wird über Altheim und Haiterbach umgeleitet. In Schietingen wird auf die Sperrung hingewiesen; dort ist die Durchfahrt nach Horb gesperrt, die Umleitung führt ebenfalls über Haiterbach.
Die betroffenen Anlieger sollen gesondert informiert werden. Außerdem soll eine Zufahrtsregelung getroffen werden. Sollte die Maßnahme früher abgeschlossen sein, wird die Straße nach Angaben des Kreisforstamts vorzeitig wieder freigegeben.
Die Arbeiten finden im Stadtwald Horb sowie in angrenzenden Waldflächen statt. Das Waldeigentum der Stadt Horb entlang von Straßen werde regelmäßig auf Verkehrssicherheit geprüft, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten, heißt es in der Mitteilung. Bäume, die teilweise oder vollständig abgestorben sind, stellten eine Gefahr dar und müssten deshalb gefällt werden. Zusätzlich würden in größeren Abständen von etwa fünf bis zehn Jahren, sofern erforderlich, einzelne Bäume entnommen. Dies diene unter anderem der Förderung der natürlichen Verjüngung, der gesunden Entwicklung des Waldes sowie der Schaffung von Wuchsraum für stabile Waldbestände.
Für Rückfragen ist das Kreisforstamt Freudenstadt, Außenstelle Horb, unter der Telefonnummer 07441 920 3202 erreichbar.
Das Kreisforstamt bittet um Beachtung der Sperrung und bedankt sich für das Verständnis.
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