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Neue Parkgebühren in Lahr: Zwei Tarifzonen ab 1. Oktober 2026

Von Neues aus Lahr/Schwarzwald1 Min. Lesezeit

In Lahr gelten ab Donnerstag, 1. Oktober 2026, neue Parkgebühren.

Die Stadt regelt damit das Parken in Bereichen mit Parkscheinautomaten neu.

Die Stadt unterscheidet dabei erstmals zwischen zwei Tarifzonen.

Der Lahrer Gemeinderat beschloss die Satzung im Juni.

Gebühren und Tarifzonen

Die günstigere Tarifzone II umfasst Parkflächen entlang des Innenstadtrings.

Diese Parkflächen liegen an der Goethe-, Berg-, Turm-, Gärtner- und Tiergartenstraße.

Innerhalb dieses Bereichs liegt die teurere Tarifzone I.

In der Tarifzone I kostet das Parken künftig 1 Euro je angefangene 30 Minuten.

In der Tarifzone II werden 50 Cent je angefangene 30 Minuten fällig.

Mit der digitalen Brötchentaste in der Parkster-App sind 30 Minuten kostenfrei.

Zeiten und Höchstdauer

Die Gebührenpflicht gilt montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr.

Die Gebührenpflicht gilt samstags von 8 Uhr bis 12 Uhr.

  • Montag bis Freitag gilt die Gebührenpflicht von 8 Uhr bis 18 Uhr.
  • Samstag gilt die Gebührenpflicht von 8 Uhr bis 12 Uhr.

In Tarifzone I liegt die maximale Parkdauer bei 120 Minuten.

In Tarifzone II liegt die maximale Parkdauer bei 180 Minuten.

Neue gebührenpflichtige Flächen

Parkgebühren fallen künftig auch auf weiteren Flächen an.

In Tarifzone I betrifft das die Kaiserstraße gegenüber dem Sanitätshaus Caroli.

In Tarifzone I betrifft das die Obertorstraße beim Alten Rathaus.

In Tarifzone I betrifft das die Brestenbergstraße Ecke Gerichtsstraße.

In Tarifzone I betrifft das den Beginn der Obststraße.

Das ist von der Gärtnerstraße kommend.

Zur Tarifzone II gehört künftig die Parkpalette Turmstraße.

Zur Tarifzone II gehört künftig auch die Turmstraße entlang gegenüber der Tankstelle.

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