Neue Parkgebühren in Lahr: Zwei Tarifzonen ab 1. Oktober 2026
In Lahr gelten ab Donnerstag, 1. Oktober 2026, neue Parkgebühren. Die Stadt regelt damit das Parken in Bereichen mit Parkscheinautomaten neu und unterscheidet erstmals zwischen zwei Tarifzonen. Die Satzung hatte der Lahrer Gemeinderat im Juni beschlossen.
Gebühren und Tarifzonen
Die günstigere Tarifzone II umfasst die Parkflächen entlang des Innenstadtrings an der Goethe-, Berg-, Turm-, Gärtner- und Tiergartenstraße. Innerhalb dieses Bereichs liegt die teurere Tarifzone I.
In der Tarifzone I kostet das Parken künftig 1 Euro je angefangene 30 Minuten. In der Tarifzone II werden 50 Cent je angefangene 30 Minuten fällig.
Mit der „digitalen Brötchentaste“ über die Parkster-App ist 30 Minuten kostenfreies Parken möglich.
Zeiten und Höchstdauer
Die Gebührenpflicht gilt montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 8 bis 12 Uhr. In diesen Zeiträumen beträgt die maximale Parkdauer in Tarifzone I 120 Minuten. In Tarifzone II sind maximal 180 Minuten möglich.
Neue gebührenpflichtige Flächen
Parkgebühren fallen künftig auch auf weiteren Flächen an. In der Tarifzone I betrifft dies die Kaiserstraße gegenüber dem Sanitätshaus Caroli, die Obertorstraße beim Alten Rathaus, die Brestenbergstraße Ecke Gerichtsstraße sowie den Beginn der Obststraße von der Gärtnerstraße kommend.
Zur Tarifzone II gehören künftig die Parkpalette Turmstraße sowie die Turmstraße entlang gegenüber der Tankstelle.
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