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Feuerwerk in Freudenstadt: Wo es verboten ist
### Sicherheit bei Feuerwerk in Freudenstadt
Die Stadt Freudenstadt hat eine wichtige Bitte an Sie.
Zum Jahreswechsel sollen Sie mit Feuerwerk vorsichtig sein.
Das schützt Menschen, Tiere und wichtige Gebäude.
### Regeln für Feuerwerk
Es gibt eine wichtige Regel im Gesetz.
§ 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
Diese Regel sagt:
- Feuerwerk der Kategorie F2 darf nicht überall gezündet werden.
- Kategorie F2 sind typische Silvester-Raketen und Böller.
Sie dürfen nicht in der Nähe von wichtigen Gebäuden gefeuert werden.
Wichtige Orte sind:
- Kirchen
- Krankenhäuser
- Altenheime
- Kinderheime
- Fachwerkhäuser
Kategorie F2 bedeutet:
Feuerwerk, das draußen erlaubt ist.
Es darf ab 18 Jahren gekauft werden.
§ 23 (1.
SprengV) sagt, wo das Feuerwerk verboten ist.
Es gibt keine feste Mindest-Entfernung.
Aber 200 Meter Abstand sind empfohlen.
Manchmal ist mehr Abstand besser.
### Verbotszonen in Freudenstadt
In Freudenstadt gibt es wichtige Bereiche mit Feuerwerksverbot:
- Bereich um die Stadtkirche am Unteren Marktplatz.
- Der Mammutbaum am Unteren Marktplatz, ein Naturdenkmal.
- Die Arkadengänge um den Marktplatz.
Diese Orte sind sensibel wegen Brand- oder Schadensgefahr.
### Warum ist das wichtig?
Die Stadt will damit Leben schützen.
Und auch alte, schöne Gebäude bewahren.
Auch Tiere leiden durch lautes Feuerwerk.
Haustiere und Wildtiere werden sehr gestresst.
### Tipps für sicheren Umgang mit Feuerwerk
Bitte beachten Sie:
- Zünden Sie Feuerwerk nur auf großen Freiflächen.
- Halten Sie Abstand zu Menschen, Gebäuden und Bäumen.
- Entsorgen Sie Feuerwerksreste richtig und sauber.
- Seien Sie vorsichtig und rücksichtsvoll beim Umgang.
### Aufforderung der Stadt
Die Stadt sagt klar:
Mit Vorsicht schützen Sie Menschen und Gebäude.
So wird Ihr Jahreswechsel sicher und friedlich.
### Wo finden Sie mehr Infos?
Mehr Informationen bekommen Sie:
- Auf der Homepage der Stadt Freudenstadt.
- Beim Baurechts- und Ordnungsamt.
Bei Fragen helfen die Mitarbeiter gerne weiter.