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Neue Altersgrenze im Flappachbad Ravensburg

Ab August 2025 dürfen Kinder unter zehn Jahren nur noch mit Begleitung eines Erwachsenen ins Bad

Das Flappachbad Ravensburg passt seine Badeordnung an: Ab dem 1. August 2025 gilt eine neue Regelung für den Besuch von Kindern. Die Änderung zielt darauf ab, die Aufsicht und Sicherheit im Bad weiter zu stärken. Eltern und Begleitpersonen werden dadurch stärker in die Verantwortung genommen.

Neue Altersgrenze für den alleinigen Besuch

Bisher durften Kinder ab sieben Jahren das Flappachbad ohne erwachsene Begleitung nutzen. Mit der neuen Badeordnung wird dieses Mindestalter auf zehn Jahre angehoben. Das bedeutet, dass Kinder unter zehn Jahren das Bad künftig nur noch in Begleitung einer volljährigen, aufsichtsberechtigten Person betreten dürfen.

  • Bisherige Regelung: Begleitungspflicht für Kinder unter sieben Jahren.
  • Ab 1. August 2025: Begleitungspflicht für Kinder unter zehn Jahren.
  • Verantwortung der Aufsichtspersonen bleibt bestehen

    Auch weiterhin gilt: Eltern oder andere Aufsichtsberechtigte tragen die volle Verantwortung für die Begleitung und Beaufsichtigung ihrer Kinder während des Aufenthalts im Flappachbad. Die Anwesenheit des Badepersonals hebt diese Pflicht nicht auf. Damit betont das Bad die wichtige Rolle der Aufsicht durch Erziehungsberechtigte.

    Inkrafttreten und Information der Gäste

    Die neue Badeordnung wird ab dem 1. August 2025 verbindlich und im Flappachbad öffentlich ausgehängt. So soll sichergestellt werden, dass alle Besucher rechtzeitig über die Änderungen informiert sind und die aktualisierten Regeln einhalten können.

    Die Anpassung der Badeordnung im Flappachbad Ravensburg ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit jüngerer Badegäste noch weiter in den Fokus zu rücken und klare Verantwortlichkeiten für die Aufsicht festzulegen.

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