E‑Scooter bleiben in Radolfzellers Fußgängerzone verboten – neue Beschilderung an allen Eingängen bis zum 01.04.2027

E‑Scooter bleiben in Radolfzeller Fußgängerzone verboten
Die Stadtverwaltung Radolfzell hat in der jüngsten Gemeinderatssitzung beschlossen, das bestehende Verbot für E‑Scooter in der Innenstadt‑Fußgängerzone beizubehalten. Dafür wird an allen Eingängen zur Fußgängerzone das Verkehrszeichen „Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge“ angebracht. Die verkehrsrechtliche Anordnung soll vor dem 01.04.2027 erfolgen.
Nach Inkrafttreten der Beschilderung werden Kontrollen durch den Gemeindevollzugsdienst und den Polizeivollzugsdienst des Polizeireviers Radolfzell durchgeführt. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 55 Euro geahndet. Die Kontrollen konzentrieren sich insbesondere auf die Zeiten nach Schulschluss und die stark frequentierten Sommermonate.
Der Radverkehr bleibt von dem Verbot unberührt; das Radfahren in der Fußgängerzone ist weiterhin erlaubt. Die Stadt weist jedoch darauf hin, dass die zunehmende Zahl von E‑Bikes künftig ebenfalls geprüft wird.
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Verbots wird im Gemeinderat eine Evaluierung vorgestellt. Dabei sollen die Anzahl festgestellter und geahhnter Verstöße, die Einhaltung des Verbots sowie die Wirkung der Aufklärungskampagne an Schulen und der Beschilderung in der Fußgängerzone ausgewertet werden.
Für Rückfragen zur neuen Beschilderung, den Kontrollen oder der geplanten Evaluierung steht Sandra Bichsel, Ansprechpartnerin der Stadtverwaltung Radolfzell, zur Verfügung:
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