Baugenehmigungen in Baden-Baden gelten länger
Im Stadtkreis Baden-Baden gelten für Baugenehmigungen und Bauvorbescheide künftig längere Fristen. Die oberste Baurechtsbehörde des Landes hat die von der Stadt beantragte Verlängerung genehmigt. Damit beträgt die Geltungsdauer nun fünf Jahre.
Auch bei Bauarbeiten gibt es eine Änderung: Sie dürfen künftig bis zu drei Jahre unterbrochen werden, ohne dass die Baugenehmigung verfällt. Bisher lag diese Frist bei einem Jahr.
Der zuständige Baudezernent Alexander Wieland begrüßte die Entscheidung des Landes. Er verband damit die Hoffnung, dass Baugenehmigungen angesichts stark gestiegener Baukosten nicht verfallen und Investoren mehr Zeit haben, Vorhaben tatsächlich umzusetzen. Auch OB Thomas Jung zeigte sich zufrieden mit der Unterstützung aus dem Gemeinderat und sagte, dass damit möglicherweise das eine oder andere Bauvorhaben doch noch gebaut werden könne. Zugleich sprach er mit Blick auf die schwierige Baukonjunktur von einem kleinen Schritt zur Entbürokratisierung und zum Abbau von Hemmnissen.
Grundlage für die befristete Erprobung ist das kommunale Regelungsbefreiungsgesetz in Baden-Württemberg. Es ermöglicht Kommunen, auf Antrag von landesrechtlichen Regelungen abzuweichen, um kommunale Aufgaben oder Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden zu erleichtern. Solche Abweichungen können für maximal vier Jahre erprobt werden.
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