Baden-Baden verlängert Verbot zur Wasserentnahme bis 31. Oktober
Baden-Baden verlängert das Verbot zur Wasserentnahme aus Bächen und Quellen im Stadtgebiet um einen weiteren Monat bis zum 31. Oktober. Grundlage ist eine dritte Allgemeinverfügung, nachdem bereits mit einer ersten Allgemeinverfügung vom 24. Juni und einer zweiten Allgemeinverfügung vom 25. August der Gemeingebrauch wegen der niedrigen Wasserstände bis zum 30. September untersagt worden war.
Nach Angaben der Stadt sind laut Wettervorhersage weiterhin keine Regenmengen zu erwarten, die eine nicht nur kurzfristige Erholung der Wasserstände in den Gewässern ermöglichen würden. Deshalb bleibt die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern und Quellen mit Schöpfgeräten auch im Oktober verboten.
Die Stadtverwaltung appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, weiterhin verantwortungsvoll mit den Gewässern umzugehen. Dazu gehört, kein Wasser aus Oberflächengewässern und Quellen zu entnehmen, die Fließgewässer zum Schutz der aquatischen Organismen nicht zu betreten und Stoffeinträge in die Gewässer, etwa durch Rasenschnitt, zu vermeiden.
Unabhängig von den Niedrigwasserzeiten weist die Stadt darauf hin, dass die Entnahme von Wasser aus Bachläufen mittels Pumpen zu jeder Zeit verboten ist.
Die neue Allgemeinverfügung ist während ihrer Gültigkeit auf der Webseite der Stadt Baden-Baden abrufbar: www.baden-baden.de.
Fragen zur aktuellen Situation und zur Allgemeinverfügung beantwortet das städtische Umweltamt unter der Rufnummer 07221 93-1501 oder per E-Mail an [email protected].
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