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Verbotener Schlagstock am Grenzübergang Kehl entdeckt

Bundespolizei stellt Waffenutensil bei Kontrolle sicher – Fahrer angezeigt

Von Redaktion

Am Sonntag, dem 7. September 2025, wurde am Grenzübergang Kehl Europabrücke ein Fahrzeug mit französischer Zulassung von der Bundespolizei kontrolliert. Die Maßnahme erfolgte in den frühen Morgenstunden im Zuge der regulären Grenzüberwachung zwischen Frankreich und Deutschland.

Kontrolle und Feststellung am Grenzübergang

Bei der routinemäßigen Überprüfung wies sich der 20-jährige Fahrer, ein französischer Staatsangehöriger, ordnungsgemäß mit seiner französischen Identitätskarte aus. Während der weiteren Kontrolle entdeckten die Beamten im Handschuhfach einen Schlagstock. Das Mitführen solcher Gegenstände ist in Deutschland gesetzlich verboten und stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar.

Weitere Maßnahmen und Folgen für den Fahrer

Der Schlagstock wurde von der Bundespolizei sichergestellt. Gegen den Fahrer wird nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann seine Reise fortsetzen und konnte die Grenze nach Deutschland passieren.

Hintergrund: Sicherheit an den Grenzübergängen

Die Kontrolle am Grenzübergang Kehl Europabrücke verdeutlicht das Ziel der Bundespolizei, für die Sicherheit an den Außengrenzen zu sorgen und Verstöße entsprechend zu verfolgen. Der Fall unterstreicht, wie wichtig regelmäßige Kontrollen sind, um die Einhaltung geltender Gesetze zu gewährleisten.

Kontakt für weitere Informationen

title="Bundespolizeiinspektion Offenburg"

subtitle="Presseanfragen und Auskünfte"

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