Unerlaubte Einreise gestoppt: Bundespolizei greift durch
21-Jähriger ohne Aufenthaltsnachweis wird bei Kontrolle in Regionalbahn zurück in die Türkei gebracht
In den frühen Morgenstunden des 30. Dezember 2025 überprüfte die Bundespolizei einen Reisenden in einer grenzüberschreitenden Regionalbahn auf der Strecke von Straßburg nach Kehl. Die Maßnahme erfolgte im Zuge der derzeit vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen.
Details der Kontrolle
Die betroffene Person, ein 21-jähriger türkischer Staatsangehöriger, konnte bei der Kontrolle einen türkischen Reisepass sowie eine türkische Identitätskarte vorlegen. Weitere Dokumente, die seinen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland begründet hätten, wurden jedoch nicht präsentiert. Dadurch entstand der Verdacht einer unerlaubten Einreise.
Hintergrund der gesetzlichen Regelung
Im Rahmen der Überprüfung stellte sich zudem heraus, dass gegen die Person bereits ein Aufenthaltsbeendungsbescheid vorlag. Das bedeutet, dass der Aufenthalt im Bundesgebiet nicht mehr gestattet war.
Weitere Maßnahmen der Behörden
Nach Feststellung der Identität und Prüfung der rechtlichen Lage begleiteten die Ermittler den Mann noch am selben Tag zum Flughafen Stuttgart. Von dort trat er einen Flug in die Türkei an. Zusätzlich wurde ein dreijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot ausgesprochen.
Weitere Auswirkungen
Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden weiterhin regelmäßig durchgeführt und stellen ein zentrales Instrument zur Kontrolle unerlaubter Einreisen dar. Die Bundespolizeiinspektion Offenburg verweist auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und den Schutz der staatlichen Ordnung als wichtige Gründe für die temporäre Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen.
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