Softair-Pistole am Grenzübergang entdeckt
Bundespolizei stoppt 26-jährigen Franzosen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz
Am 19. November 2025 kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 26-jährigen französischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Altenheim. Die Kontrolle fand im Rahmen routinemäßiger Grenzüberwachungen zwischen Frankreich und Deutschland statt.
Softair-Pistole bei Kontrolle aufgefunden
Während der Durchsuchung des Fahrzeugs entdeckten die Beamten im Handschuhfach eine in ein T-Shirt gewickelte Softair-Pistole. Das Objekt wurde sichergestellt.
Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz
Gegen den 26-Jährigen wurde eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz erstattet. Das Mitführen solcher Gegenstände ohne entsprechende Berechtigung ist in Deutschland gesetzlich streng geregelt.
Hintergrund: Grenzkontrollen und Waffengesetz
Die Bundespolizeiinspektion Offenburg informiert regelmäßig über ihre Kontrollmaßnahmen. Weitere Hinweise zu Vorschriften und Verhaltensregeln bei Grenzübertritten finden Bürgerinnen und Bürger bei den zuständigen Behörden.
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