Softair-Pistole am Grenzübergang entdeckt

Bundespolizei entdeckt Softair-Pistole bei Grenzkontrolle in Altenheim; 26-Jähriger wird wegen Waffengesetzverstoß angezeigt.

Von Redaktion1 Min. Lesezeit

Am 19. November 2025 kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 26-jährigen französischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Altenheim. Die Kontrolle fand im Rahmen routinemäßiger Grenzüberwachungen zwischen Frankreich und Deutschland statt.

Softair-Pistole bei Kontrolle aufgefunden

Während der Durchsuchung des Fahrzeugs entdeckten die Beamten im Handschuhfach eine in ein T-Shirt gewickelte Softair-Pistole. Das Objekt wurde sichergestellt.

Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz

Gegen den 26-Jährigen wurde eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz erstattet. Das Mitführen solcher Gegenstände ohne entsprechende Berechtigung ist in Deutschland gesetzlich streng geregelt.

Hintergrund: Grenzkontrollen und Waffengesetz

  • Routinemäßige Kontrollen dienen der Sicherheit und dem Schutz vor illegalen Gegenständen.
  • Auch scheinbar harmlose Gegenstände wie Softair-Pistolen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn sie nicht vorschriftsgemäß transportiert werden.
  • Die Bundespolizeiinspektion Offenburg informiert regelmäßig über ihre Kontrollmaßnahmen. Weitere Hinweise zu Vorschriften und Verhaltensregeln bei Grenzübertritten finden Bürgerinnen und Bürger bei den zuständigen Behörden.

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