Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro
Rund 6 Millionen Beschäftigte profitieren, besonders Frauen und Ostdeutsche – weitere Erhöhung 2027 geplant
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Die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns sorgt für Bewegung auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Zum 1. Januar 2026 soll der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde steigen. Das Statistische Bundesamt (Destatis) geht davon aus, dass diese Maßnahme bis zu 6 Millionen Beschäftigungsverhältnisse betrifft. Besonders auffällig: Frauen und Arbeitnehmer in Ostdeutschland werden am stärksten von der Anhebung profitieren.
Details zur Mindestlohnerhöhung und betroffene Gruppen
Laut Destatis lag im vergangenen Jahr jedes sechste Beschäftigungsverhältnis – rund 17 Prozent – rechnerisch unter dem neuen Mindestlohn. Künftig soll niemand weniger als 13,90 Euro pro Stunde verdienen. Dies entspricht einer Steigerung der Verdienstsumme um bis zu 400 Millionen Euro.
Frauen zählen prozentual zu den Hauptprofiteuren der Anpassung: Sie erhalten im Durchschnitt einen höheren Stundenverdienstzuwachs als Männer. Regional zeigen sich klare Unterschiede: In Ostdeutschland liegt der Anteil betroffener Arbeitsverhältnisse mit 20 Prozent deutlich über dem Wert von Westdeutschland (16 Prozent). Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern markiert mit 22 Prozent den bundesweiten Höchstwert. Hamburg bildet mit lediglich 9 Prozent das Schlusslicht.
Branchenspezifische Auswirkungen
Deutliche Unterschiede zeigen sich auch zwischen einzelnen Wirtschaftsbereichen. Besonders im Gastgewerbe werden rund 56 Prozent der Arbeitsverhältnisse künftig vom neuen Mindestlohn erfasst. Die Branchen "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei" folgen mit einem Anteil von 43 Prozent.
Ausblick: Weitere Erhöhung im Jahr 2027
Die nächste Anpassung steht bereits in Aussicht: Zum 1. Januar 2027 soll der Mindestlohn erneut steigen, dann auf 14,60 Euro pro Stunde. Schätzungen zufolge wären hiervon etwa 8,3 Millionen Beschäftigungsverhältnisse betroffen – rund 21 Prozent aller Jobs bundesweit. Im Zuge dieser erneuten Anhebung wird eine zusätzliche Steigerung der Verdienstsumme um rund 430 Millionen Euro erwartet.
Methodische Hinweise und Einschränkungen
Die aktuellen Berechnungen basieren auf der Annahme, dass sämtliche Beschäftigte, die unterhalb der neuen Grenze verdienen, den erhöhten Mindestlohn erhalten. Allerdings wurden spätere Lohnanpassungen nicht einbezogen. Die Werte stellen daher Obergrenzen dar. Auszubildende, Praktikanten und Minderjährige wurden den gesetzlichen Ausnahmeregelungen entsprechend nicht berücksichtigt.
Weitere Informationen und Publikationen
Das Statistische Bundesamt stellt weiterführende Informationen auf seiner Themenseite bereit. Zudem informiert die Publikation Nr. 047 vom 6. Februar 2025 über die langfristige Entwicklung des Niedriglohnsektors von 2014 bis April 2024.
Themenseite 'Mindestlohn' des Statistischen Bundesamteshttps://www.destatis.de
Die Auswirkungen der Mindestlohnanhebung werden in den kommenden Jahren nicht nur die Einkommenssituation vieler Beschäftigter verbessern, sondern auch die Entwicklung in den betroffenen Branchen und Regionen maßgeblich beeinflussen.
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