Illegaler Aufenthalt am Kehl-Grenzübergang gestoppt
Bundespolizei weist 31-jährigen Albaner zurück und leitet Anzeige ein
Am Abend des 8. Dezember 2025 kontrollierte die Bundespolizei am Grenzübergang Kehl-Europabrücke einen albanischen Staatsangehörigen, der mit einem Fernreisebus von Frankreich nach Deutschland einreisen wollte. Die Überprüfung seiner Reisedokumente brachte zutage, dass sich der 31-Jährige bereits seit Juli 2025 im Schengen-Raum aufhielt. Damit überschritt er die zulässige Aufenthaltsdauer deutlich.
Hintergrund und Verlauf der Kontrolle
Bei der Kontrolle stellte sich weiter heraus, dass der Betroffene bereits im Februar dieses Jahres wegen eines ähnlichen Verstoßes an der Einreise nach Deutschland gehindert worden war. Der aktuelle Vorfall reiht sich somit in eine Serie von Einreiseversuchen, die im Widerspruch zu geltenden Aufenthaltsbestimmungen stehen.
Maßnahmen der Bundespolizei
Nach Feststellung des Verstoßes entschieden die Beamten, den Mann zurückzuweisen. Am 9. Dezember 2025 erfolgte daher die Rückführung über den Flughafen Memmingen nach Tirana, Albanien. Der 31-Jährige muss zudem mit einer Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise rechnen.
Rechtliche Grundlage und Konsequenzen
Das Überschreiten der Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum stellt einen Verstoß gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen dar. Solche Verstöße werden konsequent verfolgt und können neben unmittelbaren Rückführungen auch zu weiteren Einreiseverboten oder strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Kontakt für Rückfragen
Die Bundespolizeiinspektion Offenburg bleibt damit ihrer Linie treu, Einreiseverstöße konsequent zu ahnden. Die Behörden mahnen zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen und setzen damit ein klares Zeichen für die Überwachung der Außengrenzen sowie die Wahrung der Regeln des Schengen-Raums.
Eigene Anzeige
Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen
Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.