Haftbefehl und kein Führerschein: Kontrolle an der Europabrücke
26-Jähriger Fahrer zahlt Geldstrafe, wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt
Am Montagmorgen, dem 18. August 2025, kontrollierte die Bundespolizei am Grenzübergang Kehl-Europabrücke ein Fahrzeug mit österreichischem Kennzeichen. Bei der routinemäßigen Kontrolle stellten die Beamten fest, dass sich der Fahrer mit einer französischen Identitätskarte ausweisen konnte.
Feststellung bei Kontrolle
Die Überprüfung der Personalien des 26-jährigen Fahrers führte zu dem Ergebnis, dass eine Ausschreibung zur Festnahme gegen ihn vorlag. Die Beamten reagierten umgehend und konfrontierten den Fahrer mit diesem Sachverhalt.
Dem Fahrer wurde die Möglichkeit eingeräumt, eine Geldstrafe zu begleichen. Nach deren Bezahlung konnte er eine drohende Haftstrafe von 15 Tagen abwenden.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Wie bereits zuvor konnte der 26-Jährige auch bei dieser Kontrolle keinen gültigen Führerschein vorlegen. Daher muss er erneut mit einer Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen.
Folgen und Weiterfahrt
Die Weiterfahrt wurde dem Fahrer untersagt. Einer der Mitfahrer, der einen gültigen Führerschein vorweisen konnte, übernahm nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen das Steuer des Fahrzeugs. So wurde die Fahrt regelkonform fortgesetzt.
Die Bundespolizeiinspektion Offenburg veröffentlichte den Vorfall und betonte die Bedeutung regelmäßiger Kontrollen an den Grenzübergängen, um Straftaten und Verstöße effektiv zu unterbinden.
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