Haftbefehl bei Zugkontrolle an der Grenze entdeckt

Bei Kehl stoppte die Bundespolizei einen 34-jährigen Kanadier ohne gültigen Aufenthaltstitel im Zug nach Frankreich – Geldstrafe verhindert Haft.

Von Redaktion1 Min. Lesezeit

Am späten Samstagabend wurde im grenzüberschreitenden Nahverkehrszug nach Frankreich eine Routinekontrolle durch die Bundespolizei durchgeführt. Im Fokus stand dabei ein 34-jähriger Mann, der sich mit einem kanadischen Reisepass auswies. Das Geschehen ereignete sich am 15. November 2025 bei Kehl.

Ermittlung während Zugfahrt: Kontrolle auf der Strecke nach Frankreich

Die Bundespolizisten überprüften die Personalien des Kanadiers. Dabei stellte sich heraus, dass gegen den Mann eine Ausschreibung zur Festnahme vorlag. Der Grund: eine unerlaubte Einreise ohne gültigen Aufenthaltstitel.

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Straffolge abgewendet durch Zahlung der Geldstrafe

Dem Reisenden drohte in Folge der Festnahmeanordnung eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen. Diese konnte jedoch abgewendet werden, da der Mann die geforderte Geldstrafe bei der Kontrolle bezahlen konnte. Somit blieb ihm die Haft erspart.

Das Vorgehen der Bundespolizeiinspektion Offenburg sowie die Konsequenzen für Reisende ohne gültige Unterlagen verdeutlichen, wie wichtig die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen an internationalen Bahnverbindungen ist.

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