Haftbefehl bei Kontrolle in Rheinau vollstreckt

Am Grenzübergang Rheinau haben Beamte der Bundespolizei am 18. Mai 2026 einen marokkanischen Staatsangehörigen festgenommen. Nach Angaben der Mitteilung lag gegen den 44-Jährigen ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vor. Zudem bestand gegen den Mann ein Einreiseverbot.
Festnahme an der Grenze
Der Zugriff erfolgte demnach direkt am Grenzübergang Rheinau. Die Bundespolizei nahm den Mann dort fest, nachdem seine Situation bei der Kontrolle festgestellt worden war.
Die Mitteilung nennt als Hintergrund einen bestehenden Haftbefehl sowie ein gültiges Einreiseverbot. Weitere Einzelheiten zum Ablauf der Festnahme wurden nicht mitgeteilt.
Haftstrafe statt Geldstrafe
Weil der 44-Jährige die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er nun eine Haftstrafe antreten. Nach der Mitteilung beträgt diese 35 Tage in einer Justizvollzugsanstalt.
Damit endet der Fall für den Betroffenen mit einer Inhaftierung, nachdem die Geldstrafe nicht beglichen werden konnte.
Einordnung der Mitteilung
Die Pressemitteilung stammt von der Bundespolizeiinspektion Offenburg und wurde über news aktuell verbreitet. Weitere Anhänge lagen nicht vor.
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