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Haftbefehl bei Kontrolle in Kehl entdeckt

38-Jähriger Algerier mit abgelaufener Duldung muss Ersatzfreiheitsstrafe absitzen – Rückführung nach Frankreich geplant

Von Redaktion
Haftbefehl bei Kontrolle in Kehl entdeckt
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

Am 16. Februar führten Beamte der Bundespolizei beim Sonderhalt eines Fernzugs in Kehl routinemäßige Kontrollen durch. Während dieser Maßnahme wurde ein algerischer Staatsangehöriger angetroffen, der sich mit einer sogenannten Duldung auswies. Da diese Aufenthaltsgenehmigung mit der Ausreise erlischt, kam der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise auf.

Ermittlungen und Feststellung eines Haftbefehls

Im Rahmen der Überprüfung seiner Daten stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen den 38-jährigen Mann ein Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen vorlag. Zusätzlich bestand eine Aufenthaltsermittlung einer Staatsanwaltschaft. Da der Betroffene die geforderte Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 50 Tagen Haft angeordnet.

Weitere Maßnahmen nach der Haftverbüßung

Nach Verbüßung der Haftstrafe ist geplant, den Mann nach Frankreich zurückzuweisen. Die genauen Abläufe und Zeitpunkte hängen von den weiteren Behördenentscheidungen ab.

Hintergrund der Polizeikontrollen

Die regelmäßigen Kontrollen der Bundespolizei an Grenzübergängen und in internationalen Fernzügen dienen dazu, unerlaubte Einreisen und sonstige Straftaten frühzeitig zu erkennen. Der aktuelle Fall unterstreicht, wie vielfältig die Aufgabenbereiche der Bundespolizei sind.

Die Bundespolizeiinspektion Offenburg informiert regelmäßig über aktuelle Einsätze und Maßnahmen. Der beschriebene Vorfall zeigt, wie eng Grenzkontrollen, Strafvollzug und internationale Zusammenarbeit miteinander verknüpft sind.

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