Haftbefehl bei Grenzkontrolle in Kehl
56-Jährige mit Visitenkarte statt Ausweis gestoppt – per Fingerabdruck als wegen Körperverletzung gesuchte Slowakin erkannt

Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen ist am 8. Mai 2026 eine slowakische Staatsangehörige an einer Straßenbahnhaltestelle in Kehl festgenommen worden. Der Fall zeigt, wie routinemäßige Kontrollen in kurzer Zeit zu einer Festnahme führen können, wenn Identitäten nicht unmittelbar geklärt werden können.
Identität zunächst ungeklärt
Zu Beginn der Kontrolle konnte die Identität der Frau nicht festgestellt werden. Nach Angaben der Behörden legte sie den Beamten zunächst lediglich eine Visitenkarte vor. Erst im weiteren Verlauf der Identitätsprüfung wurde die Angelegenheit präzisiert.
Als die Beamten die Identitätsfeststellung fortsetzten, versuchte die Frau, sich den Maßnahmen zu entziehen, und leistete Widerstand.
Haftbefehl wegen Körperverletzung
Über die Überprüfung ihrer Fingerabdrücke stellten die Beamten schließlich fest, dass die 56-Jährige aufgrund eines Haftbefehls wegen Körperverletzung zur Festnahme ausgeschrieben war.
Damit erhielt der anfängliche Verdacht eine konkrete Grundlage: Die Kontrolle endete nicht nur mit der Feststellung der Identität, sondern auch mit der Vollstreckung des bestehenden Haftbefehls.
Geldstrafe verhindert Aufenthalt in Justizvollzugsanstalt
Am Ende konnte die Frau die geforderte Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro bezahlen. Dadurch wendete sie einen Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt ab.
Der Vorfall in Kehl unterstreicht den praktischen Ablauf solcher Kontrollen: Zunächst steht die Identitätsprüfung im Mittelpunkt, anschließend werden mögliche offene Maßnahmen oder Haftbefehle überprüft und gegebenenfalls vollstreckt.
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