Gefälschter Führerschein an Binnengrenze entdeckt
Iraker bei Kontrolle am Grenzübergang Altenheim mit falschem Dokument erwischt – dreijähriges Einreiseverbot und Rückführung nach Frankreich
Am 21. Januar 2026 wurde im Rahmen der wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen am Grenzübergang Altenheim ein irakischer Staatsangehöriger durch die Bundespolizei überprüft. Der 45-jährige Mann war mit seinem Pkw von Frankreich nach Deutschland eingereist.
Feststellung einer Fälschung bei Grenzkontrolle
Im Verlauf der Kontrolle überprüfte die Bundespolizei die Reisedokumente des Mannes. Dabei stellte sich heraus, dass sein internationaler Führerschein, der im Irak ausgestellt worden war, eine Totalfälschung darstellte.
Rechtliche Konsequenzen und Rückweisung
Aufgrund des Verdachts der Urkundenfälschung, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie der versuchten unerlaubten Einreise wurden rechtliche Maßnahmen gegen den Mann eingeleitet. Die Bundespolizei verhängte ein dreijähriges Einreiseverbot gegen ihn.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erfolgte die Rückweisung des Mannes nach Frankreich. Der gefälschte Führerschein wurde sichergestellt.
Hintergrund: Wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen
Die temporären Binnengrenzkontrollen dienen der Überprüfung und Sicherstellung der Einreisebedingungen. Solche Maßnahmen ermöglichen der Bundespolizei, Straftaten und Vergehen bereits an der Grenze zu erkennen und zu ahnden.
Die Bundespolizeiinspektion Offenburg führt diese Kontrollen im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben durch.
Mit diesem aktuellen Fall verweist die Bundespolizei erneut auf die Bedeutung gültiger und authentischer Dokumente bei der Einreise nach Deutschland.
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