Gefälschte Aufenthaltskarte am Bahnhof Kehl entdeckt
Tunesier ohne gültige Papiere bei Einreise kontrolliert – Anzeige wegen Urkundenfälschung und unerlaubter Einreise

Am 11. Februar 2026 kontrollierte die Bundespolizei am Bahnhof Kehl einen 37-jährigen tunesischen Staatsangehörigen, der mit einer grenzüberschreitenden Regionalbahn aus Straßburg eingereist war. Im Rahmen der Kontrolle deckten die Beamten sowohl einen Fall von Urkundenfälschung als auch eine versuchte unerlaubte Einreise nach Deutschland auf.
Kontrolle am Bahnhof Kehl
Im Zuge der Grenzkontrollen fiel der Mann auf, als er der Bundespolizei ein Ausweisdokument präsentierte, das auf den ersten Blick eine italienische Aufenthaltskarte zeigte. Die Beamten überprüften das vorgelegte Dokument sorgfältig und entdeckten dabei eine sogenannte Totalfälschung.
Weitere Ermittlungen und Konsequenzen
Im Verlauf der Durchsuchung wurden Identitätspapiere eines tunesischen Reisepasses bei dem Mann aufgefunden. Weitere Dokumente, die einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland ermöglicht hätten, konnte er hingegen nicht vorlegen.
Rechtliche Folgen und Maßnahmen
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde dem Mann die Einreise nach Deutschland verweigert. Gegen ihn wurde Anzeige wegen Urkundenfälschung und versuchter unerlaubter Einreise erstattet.
Der Fall beleuchtet die Herausforderungen der grenzüberschreitenden Mobilität und die Bedeutung konsequenter Kontrollen an den Schnittstellen zwischen Deutschland und den Nachbarländern.
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