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Festnahme in Kehl: Haftbefehl bei Tram-Kontrolle

49-Jähriger muss 55 Tage Ersatzfreiheitsstrafe wegen Drogenvergehen absitzen – Bedeutung grenzüberschreitender Polizeiarbeit

Von Redaktion
Festnahme in Kehl: Haftbefehl bei Tram-Kontrolle
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

Am Dienstagnachmittag, dem 27. Januar 2026, kontrollierten Beamte der Bundespolizei in Kehl einen 49-jährigen Staatsangehörigen unmittelbar nach dem Ausstieg aus einer Tram. Bei der routinemäßigen Kontrolle wies sich der Mann mit einer französischen ID-Karte aus.

Festnahme nach Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz

Im Zuge der Überprüfung der Personalien stellten die Einsatzkräfte fest, dass gegen den Mann eine Ausschreibung zur Festnahme vorlag. Grund dafür waren Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Eine solche Ausschreibung führt dazu, dass die betreffende Person zur Ergreifung ausgeschrieben ist und im Falle einer Kontrolle festgenommen werden kann.

Geldstrafe nicht gezahlt: Haftstrafe folgt

Da der 49-Jährige die gegen ihn verhängte Geldstrafe nicht begleichen konnte, wird er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Für insgesamt 55 Tage muss der Mann in Haft.

Der Vorfall unterstreicht die Relevanz von Kontrollen in öffentlichen Verkehrsmitteln und zeigt, wie grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung funktioniert.

Weitere Informationen wurden von der Bundespolizeiinspektion Offenburg bereitgestellt und über news aktuell verbreitet.

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