Festnahme in Kehl: Haftbefehl bei Straßenbahn-Kontrolle
Bundespolizei nimmt französischen Staatsbürger wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis fest – 15 Tage Haft folgen

In Kehl kontrollierte die Bundespolizei am 29. Januar 2026 einen französischen Staatsangehörigen in einer grenzüberschreitenden Straßenbahn. Im Rahmen der routinemäßigen Überprüfung seiner Personalien kam ein offener Haftbefehl zum Vorschein.
Festnahme nach Routinekontrolle
Der 30-Jährige war mit einem Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht worden. Da der Betroffene die geforderte Geldstrafe nicht begleichen konnte, musste er in eine Justizvollzugsanstalt überstellt werden. Dort verbüßt er eine 15-tägige Haftstrafe.
Hintergründe zur Maßnahme
Grenzüberschreitende Kontrollen wie diese sind Teil der Maßnahmen der Bundespolizei zur Aufrechterhaltung der Sicherheit im Grenzgebiet. Besonders im öffentlichen Nahverkehr spielen solche Überprüfungen eine wichtige Rolle.
Rechtliche Konsequenzen bei Fahrten ohne Fahrerlaubnis
Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis stellt in Deutschland eine Straftat dar, die sowohl mit Geld- als auch Freiheitsstrafen geahndet werden kann. Kann eine verhängte Geldstrafe nicht bezahlt werden, droht in der Regel eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Die Bundespolizeiinspektion Offenburg war für diese Kontrolle zuständig. Solche Maßnahmen sollen abschreckend wirken und die Einhaltung geltender Gesetze sicherstellen.
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