Festnahme an Tram-Haltestelle in Kehl
Franzose wegen Haftbefehl bei Grenzkontrolle gestoppt – Haft durch Geldstrafe abgewendet

Am Freitagabend, dem 14. November 2025, erfolgte an der Tram D Haltestelle in Kehl eine routinemäßige Kontrolle durch Beamte der Bundespolizei. Im Rahmen dieser Überprüfung geriet ein 37-jähriger französischer Staatsangehöriger in den Fokus der Einsatzkräfte.
Feststellung bei Grenzkontrolle
Der betreffende Mann konnte sich gegenüber den Beamten ordnungsgemäß mit einer französischen ID-Karte ausweisen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn eine Ausschreibung zur Festnahme wegen Trunkenheit im Verkehr bestand.
Haftstrafe durch Zahlung abgewendet
Der 37-Jährige hätte eine Haftstrafe von 13 Tagen antreten müssen. Allerdings gelang es Angehörigen, die geforderte Geldstrafe für ihn zu begleichen. Damit wurde die Inhaftierung abgewendet und der Mann konnte auf freien Fuß gesetzt werden.
Bedeutung von Kontrollen im Grenzgebiet
Der Vorfall unterstreicht die Bedeutung von regelmäßigen Kontrollen im grenzüberschreitenden Verkehr. Durch die engmaschige Überwachung an wichtigen Knotenpunkten wie der Tram D Haltestelle können offene Haftbefehle auch über Ländergrenzen hinweg vollstreckt werden.
Die Bundespolizeiinspektion Offenburg, zuständig für den grenznahen Raum, zeigte sich mit dem Verlauf der Kontrolle zufrieden, da eine schnelle Klärung und eine alternative Strafvollstreckung ermöglicht werden konnten.
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