Festnahme an der Europabrücke in Kehl
Bundespolizei stellt 29-jährigen Franzosen mit Haftbefehl – Geldstrafe verhindert Haft

Am 6. Februar wurde bei einer Kontrolle an der Europabrücke in Kehl ein 29-jähriger französischer Staatsangehöriger von Beamten der Bundespolizei festgenommen. Grundlage der Festnahme war ein bestehender Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung.
Festnahme und Hintergründe
Die Bundespolizei führte routinemäßige Kontrollen an der bekannten Grenzverbindung zwischen Deutschland und Frankreich durch, als die Beamten auf den gesuchten Mann aufmerksam wurden. Nach Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung vorlag.
Haftstrafe durch Geldstrafe abgewendet
Der 29-Jährige hätte eine Haftstrafe von 92 Tagen antreten müssen. Durch die Zahlung einer Geldstrafe konnte er die Haft jedoch abwenden. Die genaue Höhe der Strafe wurde in der Mitteilung nicht genannt.
Kontrollen an der Europabrücke
Die Europabrücke bei Kehl ist ein wichtiger Grenzübergang. Hier werden regelmäßig Kontrollen durchgeführt, um die grenzüberschreitende Kriminalität einzudämmen. Der aktuelle Fall zeigt die Bedeutung solcher Maßnahmen für die öffentliche Sicherheit.
Die Bundespolizeiinspektion Offenburg leitete die Maßnahmen vor Ort. Weitere Informationen wurden in der Mitteilung nicht veröffentlicht.
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