Festnahme am Grenzübergang Kehl: Gesuchter Betrüger entdeckt
Routinekontrolle eines Fernbusses führt zur Inhaftierung eines 32-jährigen Georgiers mit abgelaufenem Schengen-Aufenthalt

Am 28. Januar 2026 wurde bei einer routinemäßigen Kontrolle eines grenzüberschreitenden Fernbusses auf der Strecke von Straßburg nach Frankfurt am Main ein georgischer Staatsangehöriger am Grenzübergang in Kehl überprüft. Die Kontrolle erfolgte im Rahmen der Einreise nach Deutschland und führte zu mehreren wichtigen Feststellungen durch die Bundespolizei.
Feststellung von Passverstößen und laufenden Ermittlungen
Bei der Überprüfung des Reisedokuments fiel auf, dass sich im georgischen Reisepass des Mannes ein letzter Einreisestempel aus dem Jahr 2024 befand. Daraus ergab sich der Verdacht, dass der 32-Jährige die erlaubte Aufenthaltsdauer von 90 Tagen im Schengen-Raum überschritten hatte und sich somit unerlaubt aufhielt.
Zusätzlich stellte sich im Rahmen der Ermittlungen heraus, dass gegen den Mann ein Untersuchungshaftbefehl aufgrund von Betrugsverdacht bestand.
Weitere Vorgehensweise und rechtliche Schritte
Bereits am nächsten Tag, dem 29. Januar 2026, wurde der Mann dem zuständigen Haftrichter am Amtsgericht Freiburg vorgeführt. Der Richter setzte den Untersuchungshaftbefehl in Vollzug, woraufhin der 32-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde.
Durch das konsequente Handeln der Bundespolizeiinspektion Offenburg konnte somit nicht nur ein Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht festgestellt, sondern auch ein laufender Haftbefehl vollstreckt werden.
Grenzkontrollen und ihre Bedeutung
Der Fall verdeutlicht die wichtige Rolle von Grenz- und Personenkontrollen im Rahmen internationaler Reiseverbindungen. Gerade an bedeutenden Verkehrsachsen wie der Strecke zwischen Straßburg und Frankfurt ermöglichen sie es den Behörden, gezielt gegen Verstöße vorzugehen und polizeilich gesuchte Personen aufzuspüren.
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