Festnahme am Flughafen Rheinmünster: Mann mit zwei Haftbefehlen erwischt
34-Jähriger bei Ausreisekontrolle nach Albanien festgenommen – offene Geldstrafen beglichen, Haftstrafe abgewendet

Am Flughafen in Rheinmünster griffen Beamte der Bundespolizei am 3. Januar ein: Bei der Ausreisekontrolle eines Fluges Richtung Albanien wurde ein 34-jähriger Mann festgenommen, der gleich in zweierlei Hinsicht gesucht wurde.
Festnahme bei der Ausreisekontrolle
Der Kontrollvorgang brachte ans Licht, dass gegen den Reisenden gleich zwei Haftbefehle vorlagen. Die Bundespolizeiinspektion Offenburg bestätigte, dass die Vorwürfe Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz sowie Diebstahl umfassten. Geplant war die Ausreise des Mannes mit einem Flug nach Albanien.
Haftbefehl und Rechtliche Hintergründe
Die Gesetzesverstöße des Betroffenen waren nach Angaben der Behörde mit bestehenden Geldstrafen belegt. Nach der Festnahme zahlte der Mann die fälligen Summen und konnte dadurch eine 79-tägige Haftstrafe abwenden.
Bundespolizeiinspektion Offenburg im Einsatz
Der Einsatz unterstreicht die Bedeutung der Ausreisekontrollen an Flughäfen. Insbesondere stellt er klar, dass internationale Reisen keine Garantie für Straffreiheit bieten: Haftbefehle werden konsequent umgesetzt.
Möglichkeiten zur Geldstrafenzahlung
Im aktuellen Fall ermöglichte die Zahlungsfähigkeit des Mannes einen direkten Vollzug der Strafe. Die alternative Option einer Haftstrafe von 79 Tagen konnte damit abgewendet werden.
Die Bundespolizeiinspektion Offenburg verweist auf die stetige Überwachung von Personen mit offenen Haftbefehlen und das konsequente Handeln ihrer Beamten an den Grenzen.
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