Festnahme am Bahnhof Kehl: Haftbefehl führt zu Inhaftierung
Grenzkontrollen decken unerlaubte Einreise und offenen Haftbefehl auf – 38-Jähriger muss 20 Tage Haft absitzen

Am 29. Januar 2026 kam es am Bahnhof Kehl zu einer polizeilichen Maßnahme im Rahmen der grenzüberschreitenden Zugkontrollen. Im Fokus stand ein 38-jähriger mazedonischer Staatsangehöriger, der von der Bundespolizei einer Überprüfung unterzogen wurde.
Kontrolle im Fernzug: Verdacht der unerlaubten Einreise
Im Zuge der Kontrolle konnte der Betroffene keine gültigen Grenzübertrittspapiere vorweisen, woraufhin der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise bestand. Die Kontrollmaßnahme reiht sich in die regulären Überwachungen des grenzüberschreitenden Verkehrs ein, bei denen verstärkt auf die Einhaltung der Einreisebestimmungen geachtet wird.
Haftbefehl festgestellt
Die Identitätsprüfung mittels Fingerabdrücken führte zu einer weiteren Entdeckung: Gegen den 38-Jährigen lag ein Haftbefehl wegen Beleidigung vor. Da der Mann die geforderte Geldstrafe nicht begleichen konnte, erfolgte die Überstellung in eine Justizvollzugsanstalt. Dort wird er eine 20-tägige Haftstrafe verbüßen.
Grenzpolizeiliche Bedeutung
Diese Maßnahme unterstreicht die Relevanz grenzpolizeilicher Kontrollen im Alltag. Durch die Verknüpfung von Einreiseüberprüfungen und der Erfassung biometrischer Daten gelingt es den Behörden, nicht nur Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht aufzudecken, sondern auch bestehende Haftbefehle durchzusetzen.
Weitere Vorgehensweise
Nach Verbüßung der Haftstrafe stehen weitere ausländerrechtliche Maßnahmen im Raum. Über den weiteren Verbleib des Mannes entscheiden die zuständigen Behörden.
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