Festnahme am Bahnhof Kehl: Haftbefehl ausgeführt

Am Bahnhof Kehl stoppte die Bundespolizei einen 22-jährigen Tunesier mit Haftbefehl und Aufenthaltsverbot – jetzt erwartet ihn Haft und eine neue Anzeige.

Von Redaktion1 Min. Lesezeit
Festnahme am Bahnhof Kehl: Haftbefehl ausgeführt

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Am 30. Juli wurde im Bahnhof Kehl ein 22-jähriger tunesischer Staatsangehöriger in einem grenzüberschreitenden Fernzug von der Bundespolizei kontrolliert. Im Zuge der Kontrolle konnte sich der junge Mann nicht ausweisen, was zu einer eingehenden Überprüfung seiner Personalien führte.

Aufenthaltsverbot und Haftbefehl festgestellt

Die Überprüfung ergab, dass gegen den 22-Jährigen ein Aufenthaltsverbot besteht. Darüber hinaus lag ein Haftbefehl wegen Diebstahls vor. Aufgrund der nicht geleisteten Geldstrafe muss der Mann nun eine 50-tägige Haftstrafe verbüßen.

Weitere Konsequenzen für den Betroffenen

Neben der Haftstrafe erwartet den Mann eine weitere Anzeige – diesmal wegen versuchter unerlaubter Einreise, da er gegen das bestehende Einreise- und Aufenthaltsverbot verstoßen hat.

Verlauf und Abschluss der polizeilichen Maßnahmen

Nach Abschluss aller notwendigen Maßnahmen wurde der 22-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Die Maßnahmen wurden im Rahmen einer routinemäßigen Kontrolle im grenzüberschreitenden Bahnverkehr durchgeführt und zeigen, wie solche Kontrollen zur Durchsetzung bestehender Einreise- und Aufenthaltsregeln beitragen.

Die Bundespolizeiinspektion Offenburg war für den Einsatz verantwortlich und leitete die weiteren Schritte ein.

Weitere Informationen zu etwaigen Entwicklungen werden von den Behörden nach Abschluss der laufenden Verfahren erwartet.

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