Festnahme am Bahnhof Kehl: Haftbefehl ausgeführt
Tunesier mit Aufenthaltsverbot und Haftbefehl wegen Diebstahls in grenzüberschreitendem Zug kontrolliert und in Haft genommen

Am 30. Juli wurde im Bahnhof Kehl ein 22-jähriger tunesischer Staatsangehöriger in einem grenzüberschreitenden Fernzug von der Bundespolizei kontrolliert. Im Zuge der Kontrolle konnte sich der junge Mann nicht ausweisen, was zu einer eingehenden Überprüfung seiner Personalien führte.
Aufenthaltsverbot und Haftbefehl festgestellt
Die Überprüfung ergab, dass gegen den 22-Jährigen ein Aufenthaltsverbot besteht. Darüber hinaus lag ein Haftbefehl wegen Diebstahls vor. Aufgrund der nicht geleisteten Geldstrafe muss der Mann nun eine 50-tägige Haftstrafe verbüßen.
Weitere Konsequenzen für den Betroffenen
Neben der Haftstrafe erwartet den Mann eine weitere Anzeige – diesmal wegen versuchter unerlaubter Einreise, da er gegen das bestehende Einreise- und Aufenthaltsverbot verstoßen hat.
Verlauf und Abschluss der polizeilichen Maßnahmen
Nach Abschluss aller notwendigen Maßnahmen wurde der 22-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Die Maßnahmen wurden im Rahmen einer routinemäßigen Kontrolle im grenzüberschreitenden Bahnverkehr durchgeführt und zeigen, wie solche Kontrollen zur Durchsetzung bestehender Einreise- und Aufenthaltsregeln beitragen.
Die Bundespolizeiinspektion Offenburg war für den Einsatz verantwortlich und leitete die weiteren Schritte ein.
Weitere Informationen zu etwaigen Entwicklungen werden von den Behörden nach Abschluss der laufenden Verfahren erwartet.
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