Landratsamt Zollernalbkreis holt Grünabfälle in Albstadt ab
In Albstadt lässt das Landratsamt Zollernalbkreis in den kommenden Tagen wieder Grünabfälle abholen. Die Sammlung ist nach Abfuhrgebieten aufgeteilt: In Ebingen gelten die Gebiete E1, E2 und E3, in Tailfingen die Gebiete Ta1 und Ta2. Die genaue Abgrenzung ist über die Straßenliste im Abfallkalender ersichtlich.
Termine der Sammlung
Den Auftakt machen am Donnerstag, 1. Oktober 2026, die Abfuhrgebiete Tailfingen 1 und Ebingen 3. Am Freitag, 2. Oktober, folgt Tailfingen 2. Weiter geht es am Montag, 5. Oktober, mit Ebingen 1 und am Dienstag, 6. Oktober, mit Ebingen 2. Am Mittwoch, 7. Oktober, ist Truchtelfingen an der Reihe, am Freitag, 9. Oktober, Onstmettingen. Laufen und Lautlingen werden am Mittwoch, 14. Oktober, abgefahren, Margrethausen, Pfeffingen und Burgfelden am Donnerstag, 15. Oktober.
Das wird mitgenommen
Mitgenommen wird nur sperriges, holziges Grüngut wie Baum- und Heckenschnitt, Reisig und Wurzelstöcke. Die Grünabfälle müssen am Sammeltag ab 6 Uhr morgens am Straßenrand bereitliegen. Äste und Wurzeln dürfen nicht mehr als 25 Zentimeter Durchmesser haben und müssen mit Naturfaserschnüren gebündelt sein. Einzelne Bündel und größere Einzelstücke sollen nicht schwerer als 15 Kilogramm und nicht länger als 1,5 Meter sein.
Kleinere Äste oder Zweige, die sich wegen ihrer Struktur nicht bündeln lassen, können in Papiersäcken bereitgestellt werden. Kunststoffsäcke und Kartonagen sollen nicht verwendet werden. Pro Sammlung und Grundstück können maximal etwa zwei Kubikmeter bereitgelegt werden.
Was nicht mitgenommen wird
Nicht angenommen werden nicht-holzige Gartenabfälle wie Bambus, Schilfgras, Laub, Moos, Heu, Stroh, Stauden, Blumenschnitt und Gemüseabfälle. Diese können über die Biotonne oder bei größeren Mengen im Abfallwirtschaftszentrum Hechingen sowie bei verschiedenen privaten Firmen gegen Gebühr entsorgt werden. Rasenschnitt wird in kleineren Mengen bis ein Kubikmeter von April bis November im Wertstoffzentrum Truchtelfingen und auf der Deponie Albstadt angenommen.
Das Landratsamt weist außerdem darauf hin, dass das Verbrennen von Grünabfällen nicht zulässig ist und als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Kontakt und weitere Informationen
Bei Fragen ist die Abfallberatung unter den Rufnummern 07433/92-1371, 07433/92-1381 und 07433/92-1382 erreichbar. Alle Termine und Informationen zur Grünabfallsammlung sind außerdem in der kostenlosen Abfall ZAK-App verfügbar.
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