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Entnahmeverbot für Flüsse und Bäche im Landkreis Tuttlingen verlängert

Von Redaktion LK Tuttlingen1 Min. Lesezeit

Verbot bleibt länger in Kraft

Der Landkreis Tuttlingen verlängert ein Entnahmeverbot für Wasser.

Das Wasser wird aus Flüssen und Bächen entnommen.

Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 31. Oktober 2026.

Ursprünglich sollte die Regelung bis einschließlich 30. September 2026 gelten.

Grund für die Verlängerung

Der Landkreis nennt die weiterhin angespannte Lage an den Gewässern.

Das Niedrigwasserinformationszentrum Baden-Württemberg verweist auf sehr niedrige Pegelstände.

Das Niedrigwasserinformationszentrum nennt als Ursache Trockenheit seit mehreren Monaten.

Die Einrichtung sagt, dass sich die Trockenheit im September verschärfte.

Sie war außergewöhnlich trocken.

Eine nachhaltige Entspannung sei derzeit nicht in Sicht.

Warum niedrige Wasserstände Probleme machen

Niedrige Wasserstände können für Tiere und Pflanzen problematisch sein.

Das gilt für Fließgewässer.

Der Landkreis erklärt, dass zusätzliche Entnahmen den Abfluss reduzieren können.

Der Landkreis sagt, solche Entnahmen können die ökologische Situation verschärfen.

Lage an der Donau im Landkreis

Der Landkreis nennt den Pegel Beuron als repräsentativen Pegel.

Er gilt für die Donau im Landkreis Tuttlingen.

Am Pegel Beuron liegt der Abfluss aktuell im Bereich.

Er gilt als „Extrem niedrig“.

Der Landkreis ordnet das Niveau der Niedrigwasser-Stufe 2 zu.

Der Landkreis erwartet auch für die kommenden Tage extrem niedrige Wasserstände.

Was genau verboten ist

Das Verbot betrifft Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen.

Das gilt im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung.

Ausnahmen gelten nur bei einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Ausnahmen gelten auch bei einer sonstigen Ausnahme nach der Allgemeinverfügung.

Bitte an die Bevölkerung

Der Landkreis bittet die Bevölkerung um Verzicht auf Entnahmen.

Die Entnahmen sollen aus den betroffenen Gewässern unterbleiben.

Der Landkreis richtet die Bitte besonders an Grundstücks- und Gartenbesitzerinnen.

Er richtet die Bitte auch an -besitzer.

Wo Informationen zu finden sind

Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises verfügbar.

Die Veröffentlichung steht dort unter den öffentlichen Bekanntmachungen.

Informationen zur Niedrigwassersituation gibt es beim Niedrigwasserinformationszentrum Baden-Württemberg.

Das Niedrigwasserinformationszentrum nennt die Internetseite niz.baden-wuerttemberg.de.

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