Wasserentnahme mit Pumpen weiterhin verboten – Niedrigwasser im Rhein‑Neckar‑Kreis
Das Wasserrechtsamt des Landratsamts Rhein‑Neckar‑Kreis weist darauf hin, dass die Niedrigwassersituation in den Flüssen und Bächen des Kreises Anfang Oktober weiterhin unverändert ist. Trotz der jüngsten Regenfälle haben die Wasserstände nicht ausreichend erholt, sodass das Schöpfen von Wasser mit Pumpen nach wie vor nicht zulässig ist.
Nach den geltenden Regelungen darf Wasser nur in geringen Mengen aus Oberflächengewässern entnommen werden, wenn die Entnahme dem Gewässer nicht schadet. Das Schöpfen mit Handgefäßen bleibt weiterhin möglich. Ein Anstauen von Wasserläufen ist ohne entsprechende Erlaubnis grundsätzlich untersagt. Die Einschränkungen gelten sowohl für Privatpersonen als auch für die Land‑ und Forstwirtschaft.
Inhaberinnen und Inhaber einer wasserrechtlichen Entnahmeerlaubnis müssen die jeweiligen Bestimmungen ihrer Erlaubnis beachten. Enthält die Erlaubnis Regelungen zur Einstellung der Wasserentnahme bei Niedrigwasser, sind diese verbindlich.
Die derzeitigen Einschränkungen bleiben so lange bestehen, bis sich die Abflusssituation in den Bächen und Flüssen wieder deutlich verbessert hat. Sobald eine ausreichende Erholung der Wasserstände eingetreten ist, wird das Landratsamt Rhein‑Neckar‑Kreis darüber informieren.
Eine landesweite Übersicht über Niedrigwasser und Wassermangel bietet das Niedrigwasser‑Informationszentrum der Landesanstalt für Umwelt Baden‑Württemberg unter https://niz.baden-wuerttemberg.de.
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