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TPQG: Heimaufsicht im Rhein-Neckar-Kreis neu ausgerichtet

Von Redaktion LK Rhein-Neckar-Kreis3 Min. Lesezeit

Im Rhein-Neckar-Kreis hat sich die Heimaufsicht neu aufgestellt.

Das gilt für das Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz.

Das Gesetz heißt TPQG.

Der Kreis sagt, dass künftig weniger starre Kontrollen stattfinden.

Der Kreis sagt, dass mehr Beratung im Mittelpunkt steht.

Der Kreis nennt auch einen stärkeren Blick auf die Betreuung.

Der Blick richtet sich auf die tatsächliche Qualität.

Das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz wurde abgelöst.

Das alte Gesetz heißt WTPG.

Das TPQG regelt das Thema in weiten Teilen neu.

Die frühere Heimaufsichtsbehörde heißt jetzt Beratungs- und Prüfbehörde.

Die Beratungs- und Prüfbehörde versteht sich laut Neuregelung stärker als Beratungspartner.

Die Behörde bleibt auch zuständig für Prüfungen.

Beratung galt bereits bisher als wichtige Aufgabe.

Die Beratung richtet sich an Einrichtungen und an Bewohnerinnen und Bewohner.

Die Beratung richtet sich auch an Mitarbeitende.

Die Beratung richtet sich außerdem an Angehörige.

Mit dem neuen Gesetz erhält die Beratung mehr Gewicht.

Das Ziel ist, Einrichtungen frühzeitig zu unterstützen.

Die Unterstützung soll die Qualität weiterentwickeln.

Die Unterstützung soll Probleme früh lösen.

Die Lösung soll vor ordnungsrechtlichen Maßnahmen erfolgen.

Das Verfahren für Prüfungen ändert sich ebenfalls.

Bisher prüfte die Behörde jährlich nach festen Regeln.

Jetzt gilt ein risikobasiertes Prüfverfahren.

Das bedeutet, dass Prüfungen nach Risiken geplant werden.

Die Prüfungen sollen dort stattfinden, wo Hinweise bestehen.

Hinweise können Qualitätsmängel betreffen.

Hinweise können strukturelle Probleme betreffen.

Hinweise können mögliche Gefährdungen betreffen.

Nach den neuen Vorgaben prüft die Behörde jährlich etwa 30 Prozent.

der stationären Einrichtungen.

Zusätzlich bleibt eine feste Mindestprüfung bestehen.

Die Behörde kontrolliert jede Einrichtung mindestens einmal in fünf Jahren.

Anlassprüfungen bleiben jederzeit möglich.

Eine Anlassprüfung folgt, wenn konkrete Hinweise auf Missstände vorliegen.

Katja Hahn ist Referatsleiterin bei der Beratungs- und Prüfbehörde.

Katja Hahn erklärte dazu den Wegfall jährlicher Kontrollen.

Sie sagte, dass Mitarbeitende dadurch zeitliche Ressourcen gewinnen.

Diese Ressourcen sollen stärker für Qualitätsentwicklung genutzt werden.

Diese Ressourcen sollen stärker für Beratung und Begleitung genutzt werden.

Katja Hahn betonte auch den Wunsch nach einem guten Ausgleich.

Sie sagte, dass unnötige Bürokratie wegfallen soll.

Sie sagte auch, dass der Schutz der Menschen gesichert bleiben soll.

Sie nannte den Schutz und die Qualität in Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen.

Das TPQG setzt zudem auf mehr Flexibilität bei der Beteiligung von Bewohnerinnen und Bewohnern.

Bisher galt eine starre Vorgabe für einen bestimmten Bewohnerbeirat.

Das neue Gesetz ersetzt diese starre Vorgabe.

Es gibt flexiblere Formen der Mitwirkung.

Entscheidend ist eine angemessene Berücksichtigung von Interessen und Wünschen.

Die Einrichtungen sollen dafür unterschiedliche Beteiligungsformen entwickeln.

Die Beratungs- und Prüfbehörde achtet auf die tatsächliche Mitwirkung.

Die Behörde unterstützt bei Bedarf beim Aufbau von Mitwirkungsgremien.

Ein weiterer Schwerpunkt des TPQG ist der Schutz vor Gewalt.

Der Schutz gilt vor Gefahren für die körperliche Gesundheit.

Der Schutz gilt auch vor Gefahren für die seelische Gesundheit.

Das Gesetz nennt ausdrücklich auch psychische Gewalt.

Das Gesetz nennt auch Grenzverletzungen.

Das Gesetz nennt auch Einschränkungen der Selbstbestimmung.

Katja Hahn betonte, dass genau hingeschaut werden muss.

Sie sagte, dass Konzepte nicht nur auf dem Papier nötig sind.

Sie sagte, dass Konzepte im Alltag umgesetzt werden müssen.

Sie sagte, dass Konzepte bei Bewohnerinnen und Bewohnern ankommen müssen.

Für ambulant betreute Wohngemeinschaften gilt künftig eine andere Zuständigkeit.

Für ambulant betreute Wohngemeinschaften galt bisher die Heimaufsicht.

Diese Zuständigkeit gilt künftig nicht mehr.

Für ambulant betreute Wohngemeinschaften gibt es nur eine Anzeigepflicht.

Die Anzeigepflicht richtet sich an die Beratungs- und Prüfbehörde.

Für Hospize gilt die frühere Zuständigkeit nach dem WTPG ebenfalls nicht mehr.

Mit der Neuausrichtung will der Rhein-Neckar-Kreis weniger Bürokratie erreichen.

Der Kreis will mehr Vertrauen in die Träger erreichen.

Der Kreis sagt, dass es keine Abstriche beim Schutz geben soll.

Die Beratungs- und Prüfbehörde setzt weiter auf engen Austausch.

Der Austausch erfolgt mit den Einrichtungen.

Der Austausch erfolgt auch mit den Verantwortlichen der Einrichtungen.

Katja Hahn fasste ihre Aufgabe so zusammen.

Sie sagte, dass die Aufgabe anders ausgerichtet ist.

Sie sagte auch, dass der Anspruch unverändert bleibt.

Die Menschen sollen sich sicher fühlen.

Die Menschen sollen gut betreut werden.

Die Menschen sollen sich wertgeschätzt fühlen.

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