Rund 600 Anträge auf Schüler-BAföG im Rhein-Neckar-Kreis und in Heidelberg
Im Rhein-Neckar-Kreis und im Stadtkreis Heidelberg werden jährlich rund 600 Anträge auf Schüler-BAföG bearbeitet. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis, wenn die Eltern ihren ständigen Wohnsitz im Rhein-Neckar-Kreis oder im Stadtkreis Heidelberg haben.
Unterstützung für schulische Ausbildung und weiterführende Abschlüsse
Das Schüler-BAföG soll jungen Menschen helfen, ihren Bildungsweg unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie zu verfolgen. Die Förderung kommt insbesondere für Schülerinnen und Schüler infrage, die eine schulische Ausbildung mit einem berufsqualifizierenden Abschluss absolvieren oder einen weiterführenden Schulabschluss anstreben.
Genannt werden in der Mitteilung unter anderem bestimmte Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen und Abendschulen. Bei allgemeinbildenden Schulen ist eine Förderung grundsätzlich ab der 10. Klasse möglich, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Ob und in welcher Höhe eine Förderung bewilligt werden kann, hängt unter anderem von der besuchten Ausbildungsstätte, der Wohnsituation sowie den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Auch das Einkommen der Eltern wird grundsätzlich berücksichtigt. Das Schüler-BAföG wird dabei grundsätzlich als Zuschuss gewährt und muss in der Regel nicht zurückgezahlt werden.
„Bildung darf nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Familie abhängen. Schüler-BAföG kann jungen Menschen die Chance eröffnen, einen Bildungsweg und eine Ausbildung zu absolvieren, die sonst möglicherweise nicht finanzierbar wäre“, erklärt Karin Graser, Leiterin des Sozialamtes des Rhein-Neckar-Kreises.
Geplante Änderungen beim BAföG
Mit dem 30. BAföG-Änderungsgesetz sind weitere Verbesserungen der Ausbildungsförderung vorgesehen. Die Bundesregierung hat am 12. August 2026 den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Geplant sind unter anderem höhere Bedarfssätze, Anpassungen bei den Freibeträgen sowie weitere Vereinfachungen.
Nach Angaben der Mitteilung sollen die Leistungen damit stärker an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten angepasst und die Förderung verlässlicher gestaltet werden. Das genaue Inkrafttreten der Änderungen hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab; derzeit ist April 2027 vorgesehen.
Beratung und Antragstellung
Wer eine schulische Ausbildung beginnt oder einen weiterführenden Schulabschluss anstrebt, sollte sich möglichst frühzeitig über die Fördermöglichkeiten informieren und den Antrag rechtzeitig stellen. Eine Förderung kann grundsätzlich ab Beginn des Ausbildungsabschnitts erfolgen, wenn der Antrag rechtzeitig eingereicht wurde.
Das Amt für Ausbildungsförderung im Sozialamt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis berät Schülerinnen und Schüler sowie Eltern zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung. Anträge können schriftlich oder online über „BAföG-Digital“ gestellt werden.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de.
Eigene Anzeige
Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen
Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.