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Ostalbkreis verlängert Wasserentnahmeverbot bis 31. Oktober 2026

Von Redaktion LK Ostalbkreis2 Min. Lesezeit

Im Ostalbkreis bleibt die Entnahme von Wasser aus Flüssen und Bächen verboten.

Das Verbot gilt ohne behördliche Erlaubnis.

Das Landratsamt hat die Allgemeinverfügung verlängert.

Die Verlängerung gilt bis zum 31. Oktober 2026.

Was genau ist verboten

Betroffen ist jede Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern.

Die Entnahme erfolgt ohne entsprechende Erlaubnis.

Das Verbot gilt auch für das Schöpfen mit Handgefäßen.

Das Verbot gilt auch für Entnahmen für die Land-, Forstwirtschaft und den Gartenbau.

Das Verbot umfasst auch Entnahmen aus Quellen ohne Erlaubnis.

Das Verbot umfasst auch Entnahmen aus Laufbrunnen ohne Erlaubnis.

Das Verbot umfasst auch Entnahmen aus Wasserzapfstellen ohne Erlaubnis.

Die Wasserzapfstellen fließen einem oberirdischen Gewässer zu.

Warum das Verbot verlängert wird

Die Behörde sieht seit den Sommermonaten keine wesentliche Verbesserung.

Die Behörde nennt dafür die anhaltende Niedrigwassersituation.

Im Winter und im Frühjahr 2025 und 2026 fielen laut Behörde zu wenig Niederschläge.

Diese Niederschläge führten im Juni zu sehr niedrigen Wasserständen.

Im Juni lagen auch die Abflüsse laut Behörde deutlich unter dem Durchschnitt.

In den trockenen und heißen Sommermonaten verschärfte sich die Situation weiter.

Der September brachte laut Behörde keine Entlastung.

Der September hatte ebenfalls nur wenig Niederschlag.

Die Pegelstände liegen laut Landratsamt weiterhin extrem niedrig.

Viele kleine Gewässer sind ganz oder nahezu vollständig trocken.

Viele Oberläufe größerer Bäche und Flüsse sind ebenfalls trocken.

Welche Folgen erwartet das Landratsamt

Die lang anhaltend niedrige Wasserführung belastet Tiere und Pflanzen.

Die niedrigen Wasserstände schaffen kritische Lebensbedingungen.

Die Behörde nennt auch erhöhte Wassertemperaturen als Belastung.

Bei wenig Wasser konzentrieren sich Schadstoffe stärker.

Geringe Wassermengen trennen Teillebensräume voneinander.

Gewässer sind laut Behörde nicht mehr durchgängig.

Im Herbst verschärft sich die Lage weiter.

Falllaub und abgestorbene Pflanzenteile gelangen mehr ins Wasser.

Die Zersetzung kann den Sauerstoffgehalt weiter verringern.

Die Behörde nennt die im Oktober beginnende Forellenlaichzeit als Beispiel.

Für die Forellenlaichzeit braucht es kühle Abschnitte mit Sauerstoff.

Auch ausreichend Wasser ist dafür erforderlich.

Wann eine Entnahme erlaubt sein kann

Wasserentnahmen sind nur mit gültiger Erlaubnis erlaubt.

Die Erlaubnis muss aus dem Wasserrecht stammen.

In der Erlaubnis gelten laut Landratsamt feste Vorgaben.

Dazu gehören Regelungen zu Entnahmestopps.

Dazu gehören auch erforderliche Restwassermengen.

Welche Folgen drohen bei Verstößen

Wer unberechtigt Wasser entnimmt, handelt ordnungswidrig.

Das Landratsamt kann dafür ein Bußgeld verlangen.

Wo die Allgemeinverfügung zu finden ist

Der vollständige Wortlaut steht auf der Internetseite des Ostalbkreises.

Die Angaben stehen in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“.

Informationen zu Wasserständen und Niedrigwasser

Die Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg bietet aktuelle Wasserstände an.

Sie bietet auch weitere Informationen zum Niedrigwasser an.

  • Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg
  • Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg

Kontakt zur Wasserwirtschaft

Weitere Informationen zur Wasserentnahme erteilt der Geschäftsbereich Wasserwirtschaft.

Der Geschäftsbereich gehört zum Landratsamt Ostalbkreis.

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