Einfache Sprache

Wasserentnahmeverbot im Bodenseekreis bis 15. Oktober 2026 verlängert

Von Redaktion LK Bodenseekreis2 Min. Lesezeit
Der Nonnenbach am 5. August 2026 bei Kressbronn.

Foto: Landratsamt Bodenseekreis

Foto: Landratsamt Bodenseekreis

Verlängerung des Wasserentnahmeverbots

Der Bodenseekreis verlängert ein Wasserentnahmeverbot.

Das Verbot gilt für Oberflächengewässer.

Das Verbot gilt seit Ende Mai.

Die Geltung wird vorerst bis 15. Oktober 2026 verlängert.

Was ist untersagt

Das Abpumpen von Wasser bleibt untersagt.

Das gilt für Fließgewässer wie Bäche und Flüsse.

Das gilt auch für Triebwerkskanäle.

Das gilt auch für Weiher und Seen.

Das Verbot gilt im Rahmen des Gemeingebrauchs.

Das Verbot gilt auch für die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen.

Welche Entnahmen bleiben erlaubt

Ausgenommen sind Entnahmen aus dem Bodensee.

Ausgenommen sind Entnahmen aus dem Grundwasser.

Das gilt im genehmigten Umfang.

Das Tränken von Vieh bleibt erlaubt.

Das Landratsamt zählt auch das Schöpfen mit Handgefäßen dazu.

Das betrifft Gießkannen und Eimer.

Warum die Verlängerung nötig ist

Im Bodenseekreis treten seit dem Frühjahr extrem niedrige Wasserstände auf.

Zahlreiche Gewässer sind inzwischen ausgetrocknet.

Einige Gewässer führen nur noch Restwasser in einzelnen Gumpen.

Langanhaltende Hitze sorgt für hohe Wassertemperaturen.

Die Hitze senkt den Sauerstoffgehalt im Wasser.

Diese Faktoren verschärfen die Lage für Wasserlebewesen.

Schauer und Gewitter können die Niedrigwasserlage kurzfristig entspannen.

Das gilt nur örtlich.

Für eine nachhaltige Erholung reichen diese Effekte allein nicht aus.

Das Landratsamt nennt dafür flächendeckende und ergiebige Niederschläge.

Die aktuellen Wetterprognosen erwarten solche Niederschläge nicht.

Deshalb wird die Niedrigwassersituation in den oberirdischen Gewässern voraussichtlich anhalten.

Folgen bei Verstößen

Wer das Verbot ignoriert, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Das Bußgeld kann bis zu 10.000 Euro betragen.

Ausnahmen und mögliche Aufhebung

Das Austrocknen von Gewässern kann Tieren und Pflanzen schaden.

Es kann Lebensräume dauerhaft beeinträchtigen.

Ausnahmen bleiben in Einzelfällen möglich.

Wenn sich die Wasserstände nachhaltig verbessern, kann die Allgemeinverfügung vorzeitig aufgehoben werden.

Unabhängig davon können Betroffene Ausnahmen beantragen.

Der Antrag erfolgt bei der unteren Wasserbehörde.

In den vergangenen Wochen waren Ausnahmen an einzelnen Gewässern möglich.

Das betraf insbesondere die Argen.

Die Ausnahmen galten nur für kurze Zeiträume.

Für die Ausnahmen waren punktuelle Niederschläge nötig.

Die Niederschläge mussten im jeweiligen Einzugsgebiet fallen.

Dadurch musste vorübergehend ausreichend Wasser vorhanden sein.

Hinweise für Wassersport

Niedrigwasser kann Gewässer zusätzlich belasten.

Das gilt auch für Tierwelt im und am Gewässer.

Das Amt für Wasser- und Bodenschutz hat mit Kanu-Verleihern gesprochen.

Die Verleiher sollen bei Wassermangel keine Touren anbieten.

Niedrige Wasserstände führen zu häufigen Grundberührungen.

Grundberührungen erschweren das Befahren der Gewässer.

Die Wasserbehörde bittet private Paddlerinnen und Paddler um Ausweichen.

Das Ausweichen soll auf geeignete andere Gewässer erfolgen.

Offizielle Bekanntmachung

Die verlängerte Allgemeinverfügung steht online auf der Seite des Bodenseekreises.

Die Adresse lautet https://www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/bekanntmachungen/.

Die Verfügung ist mit den Landkreisen Ravensburg und Biberach abgestimmt.

Originalen Artikel öffnen