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Keine Entsorgung über Restmüll: Waffen und gefährliche Gegenstände im Bodenseekreis

Schusswaffen, Munition, Sprengstoff und Pyrotechnik dürfen im Bodenseekreis nicht im normalen Müll entsorgt werden. Das Abfallwirtschaftsamt und die Waffenbehörden weisen nach dem Vorfall im September im Entsorgungszentrum Überlingen‑Füllenwaid darauf hin. Dort ist Signalmunition in einem Altmetallbehälter explodiert und eine Person wurde schwer verletzt.
Die Behörden sagen, dass falsch entsorgte Waffen und Sprengstoffe Menschen und die Umwelt gefährden können. Sie dürfen nicht in den Restmüll oder ins Altmetall. Auch Wertstoffhöfe und Entsorgungszentren können solche Gegenstände nicht annehmen. Wer Waffen oder ähnliche Gegenstände ohne Absprache zum Amt bringt, handelt ebenfalls falsch. Schon das bloße Mitführen kann gefährlich sein und ist ein Regelverstoß.
Vorher immer die zuständige Behörde kontaktieren
Wer Waffen oder Sprengstoffe abgeben will – zum Beispiel weil er sie geerbt hat – muss zuerst die zuständige Waffenbehörde fragen. Für Friedrichshafen und Immenstaad sowie für Überlingen, Owingen und Sipplingen sind die jeweiligen Stadtverwaltungen zuständig. Für alle anderen Gemeinden im Bodenseekreis ist das Landratsamt zuständig. Auch die Abfallberatung des Bodenseekreises kann Auskunft geben.
Je nach Fall wird dann die Übergabe besprochen oder Fachleute prüfen das Material und entscheiden, was weiter geschieht. Die Abgabe ist in der Regel kostenlos.
Verhalten bei gefundenen Waffen oder Munition
Findet man eine Waffe, Munition, einen Sprengkörper oder einen ähnlichen verdächtigen Gegenstand, sollte man davon ausgehen, dass er gefährlich ist. Der Gegenstand darf nicht berührt oder bewegt werden. Abstand halten und andere Personen vom Fundort fernhalten ist wichtig. Man darf nicht versuchen, den Gegenstand selbst zu entsorgen, zu öffnen oder unschädlich zu machen. Bei einem Fund muss sofort die Polizei über den Notruf 110 gerufen werden. Der Fundort sollte so genau wie möglich angegeben werden.
Diese Stellen beraten und helfen
- Waffenbehörde im Landratsamt (Rechts‑ und Ordnungsamt)
Tel.: 07541 204‑5336
E‑Mail: [email protected] - Waffenbehörde der Stadt Friedrichshafen (auch für Immenstaad)
Tel.: 07541 203‑52130
E‑Mail: [email protected] - Waffenbehörde der Stadt Überlingen (auch für Owingen und Sipplingen)
Tel.: 07551 99‑1041
E‑Mail: [email protected] - Abfallberatung Bodenseekreis
Tel.: 07541 204‑5199
E‑Mail: [email protected]
Alle behördlichen Stellen im Bodenseekreis sind auch über die einheitliche Behördenrufnummer 115 ohne Vorwahl erreichbar.