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Betreff: Presseinformation: Rasenmähen nicht immer erlaubt - Ruhezeiten beachten
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne übersenden wir Ihnen aktuelle Informationen der städtischen Pressestelle:
P r e s s e m i t t e i l u n g
7. April 2025, Nr. 263 Christiane Fritsch (+49 7221 93-2014)
Rasenmähen nicht immer erlaubt - Ruhezeiten beachten
Baden-Baden. Der Frühling ist endlich da, die Tage werden länger und die Sonne zeigt sich wieder häufiger. Für viele Gartenbesitzer bedeutet dies, dass es Zeit ist, den Rasen zu mähen und den Garten auf Vordermann zu bringen. Doch bevor der Rasenmäher zum Einsatz kommt, weist die städtische Abteilung für Umwelt- und Arbeitsschutz auf einige wichtige Regeln hin, die beachtet werden sollten, um Nachbarn nicht zu stören und rechtliche Probleme zu vermeiden.
Grundsätzlich darf an Sonn- und Feiertagen der Rasen nicht gemäht werden, erlaubt hingegen ist es an Werktagen in Wohngebieten von 7 bis 20 Uhr. "Trotzdem sollte auf die Interessen der Nachbarn Rücksicht genommen werden", so die Stadtpressestelle. "Sicher muss der Rasen nicht erst abends um 19.30 Uhr zurückgeschnitten werden. Besonders dann nicht, wenn in der Nachbarschaft bereits kleine Kinder im Bett liegen. Aber auch das Bedürfnis nach Mittagsruhe sollte man respektieren, zumindest in der Zeit von 13 bis 15 Uhr. So steht einem gepflegten Rasen und harmonischen Nachbarschaftsverhältnissen nichts im Wege." Fragen zum Thema beantwortet die städtische Abteilung für Umwelt- und Arbeitsschutz unter der Rufnummer 07221 93-1501.
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