Villingen-Schwenningen: Fristen und Vorgehen für Briefwahlunterlagen

Villingen-Schwenningen: Briefwahlunterlagen rechtzeitig abholen oder abgeben – Fristen, Öffnungszeiten und Hinweise zur Urnenwahl am 4. Oktober.

Von Neues aus Villingen-Schwenningen2 Min. Lesezeit
Fiktives KI-Symbolbild: Rathauseingang und Besprechungsraum.

KI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

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Die Stadt Villingen-Schwenningen gibt vor der Oberbürgermeisterwahl wichtige Hinweise für Briefwählerinnen und Briefwähler sowie für den Wahlsonntag. Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, diese aber noch nicht erhalten hat, kann sich noch bis spätestens Samstag, 3. Oktober, 12 Uhr, beim städtischen Wahlbüro am Münsterplatz 7/8 in 78050 Villingen-Schwenningen melden. Dort können Ersatzunterlagen ausgestellt und die Briefwahl direkt vor Ort durchgeführt werden.

Wer bislang noch keinen Briefwahlantrag gestellt hat, kann dies noch bis Freitag, 2. Oktober, 15 Uhr, erledigen. Seit Dienstag, 29. September, werden Briefwahlunterlagen nicht mehr postalisch versandt, weil nicht gewährleistet werden kann, dass sie rechtzeitig ankommen. Die Unterlagen können weiterhin persönlich im Wahlbüro abgeholt und dort auch direkt vor Ort genutzt werden.

Öffnungszeiten der Wahlbüros

Das Wahlbüro am Münsterplatz 7/8 ist am Freitag, 2. Oktober, durchgehend von 8 bis 15 Uhr sowie am Samstag, 3. Oktober, durchgehend von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Die Außenstelle in Schwenningen am Marktplatz 1, 78054 Villingen-Schwenningen, hat am Freitag von 8 bis 12 Uhr geöffnet und bleibt am Samstag geschlossen.

Wahl am Sonntag nur im Wahllokal

Am Wahlsonntag, 4. Oktober, ist eine persönliche Stimmabgabe im Wahlbüro am Münsterplatz 7/8 sowie in den Außenstellen des Wahlbüros nicht möglich. Die Stimmabgabe erfolgt an diesem Tag ausschließlich im Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Wer im Besitz eines Wahlscheins ist, kann damit in einem beliebigen Wahllokal in Villingen-Schwenningen wählen. Wer die Wahlbenachrichtigung nicht erhalten hat, kann sich im Wahllokal auch mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Die Wahlbenachrichtigung sollte zur Wahl mitgebracht werden.

Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass Wahlberechtigte, die Briefwahlunterlagen beantragt, diese aber nicht erhalten haben, nicht einfach im Urnenwahllokal wählen können. Sie müssen sich zunächst an das Wahlbüro wenden.

Rückgabe der Briefwahlunterlagen

Wer seine Briefwahlunterlagen erhalten, aber noch nicht abgegeben hat, kann mit dem zugegangenen Wahlschein auch im Urnenwahllokal wählen. Bereits ausgefüllte Briefwahlunterlagen können noch bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag abgegeben werden. Möglich ist dies im Rathaus Villingen, Münsterplatz 7/8. Alternativ können die Unterlagen in den dafür ausgeschilderten Briefkasten eingeworfen werden. Die Stadt betont, dass die Briefwahlunterlagen fristgerecht eingereicht werden müssen.

Kontakt zum Wahlbüro

Das städtische Wahlbüro ist per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter 07721/82-1992 erreichbar.

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