Neubau des Krematoriums Lahr kann fortgeführt werden
Der Neubau des Krematoriums Lahr kann nach Angaben der Stadt weitergeführt werden. Ein möglicher Baustopp durch eine einstweilige Verfügung sei auch in zweiter Instanz abgewendet worden, nachdem der Kläger auf Hinweis der Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe seine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Offenburg zurückgenommen habe. Damit zog er auch seinen Antrag auf einstweilige Verfügung eines Baustopps für den Neubau zurück.
Nach Darstellung der Stadt machte das Gericht in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass sich aus dem Pachtvertrag über das bisherige Krematorium, der zum 1. Oktober 2027 endet, keine Grundlage für einen Baustopp ableiten lasse. Zugleich habe es die Auffassung geäußert, dass die Stadt vor dem Hintergrund der Daseinsvorsorge grundsätzlich das Recht auf Errichtung und Betrieb eines Krematoriums habe.
Der Neubau durch die Krematorium Stadt Lahr GmbH befinde sich weiterhin im Zeit- und Kostenplan. Die Inbetriebnahme ist für Oktober 2027 vorgesehen.
Das neue Krematorium soll nach Angaben der Stadt dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und hohe Umweltstandards erfüllen. Außerdem seien würdigere Abschiedsmöglichkeiten für Angehörige vorgesehen. Geplant sind unter anderem Verabschiedungen außerhalb der bisherigen Zeiten sowie die Einrichtung eines Trauercafés. Der Raum soll auch für Veranstaltungen rund um die Themen Tod, Abschied, Trauer und Leben offenstehen.
Auch für das Friedhofspersonal und die Bestattungsinstitute sollen sich die Rahmen- und Arbeitsbedingungen verbessern. Künftig sollen Bestattungsfahrzeuge nicht mehr über den Friedhofsvorplatz fahren müssen, sondern eine gesonderte Ein- und Ausfahrt nutzen können.
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