Lahr plant zusätzliche Tempo-30-Regelungen auf mehreren Strecken

Lahr ordnet weitere Tempo-30-Regeln an: B3 innerorts betroffen, ab November 2026 auf Schulwegen und Friedrichstraße. Info: 6.10.2026.

Von Neues aus Lahr/Schwarzwald2 Min. Lesezeit

Die Stadt Lahr ordnet auf mehreren Straßen im Stadtgebiet weitere Tempo-30-Regelungen an. Betroffen ist unter anderem die Bundesstraße 3 innerorts. Über die Maßnahmen informiert die Stadtverwaltung am Dienstag, 6. Oktober 2026, ab 18.30 Uhr im Seminarraum der Mehrzweckhalle. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind dazu eingeladen.

Nach Angaben der Stadt ist die Situation auf der B3 innerorts mit der Lage auf der B415 vergleichbar. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg habe ermittelt, dass die Lärmbelastung der Anwohnenden tags und nachts im gesundheitsgefährdenden Bereich liege. Damit bestehe eine Handlungspflicht, die kein Ermessen zulasse.

Geplante Tempo-30-Anordnungen

Vorgesehen ist, Tempo 30 auf der B3 innerorts im November 2026 anzuordnen. Weitere Anordnungen sollen an hochfrequentierten Schulwegen sowie an Fußgängerüberwegen folgen.

Zur Erhöhung der Sicherheit von Schülerinnen und Schülern im Straßenverkehr soll ab November 2026 jeweils montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr Tempo 30 gelten in der Lotzbeckstraße, im Abschnitt vom Kreisverkehr Friedrich-Ebert-Platz bis zur Gutleutstraße, in der Tramplerstraße, im Abschnitt Warteck bis zum Friedrich-Maurer-Park, sowie in der Werderstraße, im Abschnitt Warteck bis Ortsausgang in Richtung Sulz.

Zur Sicherung des Fußgängerüberwegs an der Friedrichstraße auf Höhe der Schlüssel-Apotheke und wegen des insgesamt hohen Fußverkehrsaufkommens in diesem Bereich soll Tempo 30 zwischen dem Kreisverkehr Gärtnerstraße und der B415 ganztags angeordnet werden.

Weitere Schritte und Beratung

Die Entscheidungen fallen nach Angaben der Stadt in die alleinige Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde. Eine Gremieninformation ist für Donnerstag, 1. Oktober 2026, in öffentlicher Sitzung des Beirats für Verkehrsangelegenheiten vorgesehen.

Parallel dazu arbeitet die Stadt Lahr an der Fortschreibung ihres Lärmaktionsplans. Die Situation entlang der B3 innerorts müsse dabei nicht gesondert bewertet werden, da hierfür die Erhebung der LUBW vorliege. Mögliche weitere Tempo-30-Anordnungen aus der Fortschreibung des Lärmaktionsplans betreffen die Alte Bahnhofstraße und die Gärtnerstraße in Lahr, die Hugsweierer Hauptstraße und die Hugsweierer Kirchstraße sowie die Lahrer Straße und die Heitergaß in Sulz.

Für die B3 außerorts, nördlich der Brücke Vogesenstraße bis Zweirad Kollmer, will die Stadtverwaltung beim Regierungspräsidium Freiburg als zuständiger Straßenbaubehörde den Bau einer Lärmschutzwand sowie ein Tempolimit von 70 Stundenkilometern bis zur Umsetzung beantragen.

Die Stadtverwaltung wertet derzeit außerdem die Hinweise aus der Offenlage des Lärmaktionsplans aus. Das Ergebnis soll voraussichtlich im November 2026 dem Gemeinderat vorgestellt werden.

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